Das Leiden der Chihuahuas in der Schweiz

publiziert am 21.03.2013 auf 20min.ch

Der Chihuahua ist der beliebteste Import-Hund der Schweiz. Elende Zuchtbedingungen rufen aber Tierschützer auf den Plan. Nationalrat Jositsch fordert nun eine Bewilligungspflicht.

Der Chihuahua ist der Importschlager unter den Hunderassen. 1734 Hunde wurden 2012 offiziell aus dem Ausland importiert. «Die Hauptklientel für Chihuahuas sind junge Frauen aus Vororten», sagt Julika Fitzi von der Gesellschaft Schweizer Tierärzte. Sie bestellten den Hund per Klick im Internet oder liessen ihn sich vom Freund schenken. «Diese Personen brauchen den Hund als Modeaccessoire», ist Tierschützerin Susy Utzinger überzeugt.

Doch meist kommt der vermeintliche Liebling schon schwer geschädigt in der Schweiz an. Erste Anzeichen, dass mit den Hunden etwas nicht in Ordnung ist, machen sich schnell bemerkbar. «Nach zwei Tagen haben sie Fieber und Durchfall. Fast die Hälfte der Tiere stirbt. Kommen sie nach einer Woche zum Tierarzt, haben sie Würmer und Parasiten», sagt Tierärztin Fitzi. Verhaltensstörungen würden bald danach sichtbar.

Entweder sind sie völlig apathisch, oder dann aggressiv, sagt Corinne Abplanalp von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten Schweiz. Kaputte Hunde? «Ja», sagt sie, «die sind wirklich verhaltensgestört. Sie kläffen, zerstören Dinge und machen Terror.» Die Käuferinnen seien mit einem solchen Verhalten bald überfordert und würden das Interesse verlieren, so Utzinger. «Oftmals werden die Tiere dann im Bekanntenkreis oder in der Familie weiterverschenkt.»

Bettwanzen in der Infanterie-Rekrutenschule 5

publiziert am 21.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Drei Zimmer mit etwa zwanzig Betten der Kaserne Colombier sind von Bettwanzen befallen. Betroffen ist die Infanterie-Rekrutenschule 5. Alle nötigen Massnahmen sind bereits eingeleitet worden.

Am Donnerstag vergangener Woche ist erstmals festgestellt worden, dass sechs Betten in einem Zimmer in der Kaserne Colombier von Bettwanzen befallen sind. Im Lauf des Wochenendes hat sich herausgestellt, dass trotz eingeleiteter Sofortmassnahmen weitere zwei Zimmer ebenfalls befallen sind.

Sämtliche nötigen Massnahmen wurden umgehend eingeleitet: die Zimmer werden in den nächsten zwei bis drei Wochen von einer privaten Spezialfirma desinfiziert, ebenso die Gänge und die Sanitäranlagen. Die Angehörigen der Armee, welche in den betroffenen Zimmern waren, sind bereits anderweitig untergebracht. Zudem werden die Armeeangehörigen bei Bedarf ärztlich versorgt und ihre Ausrüstung wird ausgewechselt.

Velokurier prügelt sich mit Feuerwehrleuten

publiziert am 19.02.2013 auf TagesAnzeiger.ch

Ein Erdrutsch hatte am Thunersee die Strasse verschüttet. Ein Velokurier wollte die Strassensperrung nicht akzeptieren. Er prügelte sich mit den Feuerwehrleuten, beschädigte zwei Autos und löste eine Polizeiaktion aus.

Eigentlich wäre alles ruhig gewesen in diesem Augenblick am Montag kurz vor 10 Uhr. Die Seestrasse ist gesperrt, der Start der Aufräumarbeiten beim Erdrutsch steht kurz bevor – und alle sind vor allem erleichtert, dass sich die beiden Autoinsassen in der Nacht zuvor aus ihrem sinkenden Fahrzeug retten konnten und sich niemand verletzt hat oder gar jemand gestorben ist.

Doch der Strasseninspektor und sein Stellvertreter, die beiden Feuerwehrmänner und der Wegmeister rechneten nicht mit dem Velokurier. Dieser raste nämlich an der Absperrung vorbei und wollte durchfahren.

Nach der Schlägerei geflohen

Als sich ihm die Männer in den Weg stellten und ihn aufhalten wollten, rastete der Radfahrer aus. Die Situation eskalierte und endete in einer Schlägerei. Er warf sein Velo in ein parkiertes Auto, der Strasseninspektor rief die Polizei zu Hilfe. Der Velokurier liess sich weiterhin nicht aufhalten, stieg auf sein Fahrrad, beschädigte beim Vorbeifahren mit einem Tritt ein weiteres Auto und floh. Der Wegmeister verfolgte ihn mit dem Auto vergeblich, auch die kurz darauf eintreffende Patrouille fand den Radfahrer nicht mehr. Gegen ihn wird nun Anzeige erstattet.

Im Trinkwasser lebt viel mehr als bisher angenommen

publiziert am 24.01.2013 auf der News-Website der Schweizer Bundesverwaltung

Dübendorf, 24.01.2013 - Wie viele Zellen von Mikroorganismen sich im Trinkwasser befinden, darf jetzt offiziell mit Hilfe der Durchflusszytometrie (DFZ) ermittelt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat die an der Eawag entwickelte sowie im In- und Ausland aufwendig getestete Methode ins Schweizerische Lebensmittelbuch (SLMB) aufgenommen. Das Verfahren liefert viel realitätsnähere Ergebnisse als die bisher gängige Methode, bei der Bakterienkolonien auf Nährböden kultiviert werden. Die Resultate machen deutlich: Auch in einwandfreiem Trinkwasser leben zwischen 100- und 10‘000mal mehr Zellen als die heute angewendete Kultivierungsmethode glauben macht.

Ob Trinkwasser hygienisch einwandfrei ist, wird seit mehr als 100 Jahren fast unverändert mit derselben Methode ermittelt: Man gibt die im Wasser vorhandenen Bakterien auf einen festen Nährstoffboden, lässt sie an einem warmen Ort aufwachsen und zählt nach einer gewissen Zeit die gebildeten Kolonien. Als Indikatoren für die Verschmutzung mit Fäkalien dienen dabei die Darmbakterien Escherichia coli und Enterokokken. Parallel dazu, als Mass für die allgemeine mikrobiologische Qualität, wird auch die aerob-mesophile Keimzahl (AMK) ermittelt. Diese Methode zeigt eine Grössenordnung aller vorhandener Mikroben, die sich bei Temperaturen von rund 20 bis 45 Grad (=mesophil) vermehren können. Nach weltweitem Standard sollten nicht mehr als 300 Kolonien pro Milliliter aufwachsen.

Zellzahlen bisher massiv unterschätzt

Die Methode der Kultivierung hat zwei entscheidende Nachteile: Sie benötigt viel Zeit – im Fall der AMK-Zahl dauert es 3 bis 10 Tage bis zu einem Resultat – und es werden nur Bruchteile der effektiv in der Probe lebenden Keime gezählt. Denn erfasst werden nur diejenigen Bakterien, die bei den vorgegebenen Bedingungen wachsen und Kolonien bilden können. Das sind üblicherweise 0.01 bis 1 Prozent. Der auch in der schweizerischen Hygieneverordnung festgelegte Toleranzwert von weniger als 300 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter (KBE/ml) beruht also auf einer starken Unterschätzung der tatsächlichen Zahl vorhandener Mikroorganismen. Im Gegensatz dazu liefert das Aufwachsen lassen für E. coli und Enterokokken im Normalfall verlässliche Resultate. (Totalzellzahlen in verschiedenem Wasser siehe Abb. 1).
  
Totalzellzahl und Fingerabdruck

Im Dezember 2012 hat das Bundesamt für Gesundheit das Verfahren Nr. 333 «Bestimmung der Totalzellzahl und des quantitativen Verhältnisses der Zellen niedrigen bzw. hohen Nukleinsäuregehaltes in Süsswasser mittels Durchflusszytometrie» als empfohlene Untersuchungsmethode ins SLMB aufgenommen. Statt des veralteten AMK-Werts, der heute nicht mehr als hygienerelevant eingestuft wird, kann nun mit der DFZ (siehe Box) die Totalzellzahl in einer Wasserprobe innert weniger Minuten ermittelt werden. Anders als der AMK-Wert ist diese Zahl ein realistischer Gradmesser für die mikrobielle Belastung des Wassers und lässt - zumindest indirekt - auf dessen Verschmutzung schliessen. Zudem kann mit demselben Verfahren auch das Verhältnis von eher grossen zu eher kleinen Zellen ermittelt werden (Zellen mit hohem oder niedrigem Nukleinsäure-Gehalt). Dieses gilt unter Fachleuten als «Fingerabdruck» des Wassers; plötzliche Veränderungen dieses Werts können zum Beispiel auf Schäden und falsche Anschlüsse im Leitungsnetz oder Störungen in einer Wasseraufbereitung hinweisen.

Neue Standardmethode
 
Die Schweiz ist das erste Land weltweit, das diese fortschrittliche Methode zur Quantifizierung von Mikrobenzellen in Wasser einführt. Eawag-Trinkwasserspezialist Stefan Kötzsch ist überzeugt, dass weitere Länder, wie die Niederlande, folgen werden. Muss der Bund angesichts der viel höheren Totalzellzahlen nun neue Grenzwerte festlegen? «Nein, das ist nicht sinnvoll und kaum möglich», sagt Kötzsch, «denn jedes Wasser weist je nach Herkunft eine eigene mikrobiologische Zusammensetzung auf, und hohe Zellzahlen alleine lassen noch nicht auf eventuell vorhandene Krankheitserreger schliessen» (siehe Grafik 1). Koetzsch und seine Kollegen sind trotzdem überzeugt, dass sich die DFZ in der Überwachung der Trinkwasserqualität als neuer Standard etablieren wird. Denn die Methode kann ideal eingesetzt werden, um ein ganzes Versorgungssystem – von der Trinkwassergewinnung über die Aufbereitung und Verteilung bis zu den Konsumenten – zu überwachen, Prozesse zu optimieren und Problemstellen ausfindig zu machen. Bereits wird an einer automatisierten Version des Verfahrens gearbeitet, die eine «online» Kontrolle der Bakterienzahlen erlaubt.

Das Prinzip des Durchflusszytometers 
Die Durchflusszytometrie wurde für medizinische Anwendungen entwickelt, wo sie seit den 1980er Jahren, zum Beispiel bei der Analyse der (relativ grossen) Blutzellen, zum Einsatz kommt. Basis der DFZ für Trinkwasserproben bildet die Anfärbung der (zumeist kleinen) Zellen einer Probe mit einem Fluoreszenzfarbstoffs, der an DNA bindet. Die Zellen werden dann durch eine enge Kapillare geschickt, dass sie einzeln von einem Laserstrahl abgetastet werden können. Das entstehende Streulicht- bzw. Fluoreszenzlichtsignal wird von Detektoren erfasst, und eine Analysesoftware kann schliesslich jedem einzelnen Partikel (= Zelle) ein spezifisches Signal zuordnen.

Bevor die Durchflusszytometrie für Wasserproben in der täglichen Praxis angewendet werden konnte, musste sie standardisiert und strengen Tests unterworfen werden. Diese Arbeiten haben die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) finanziell unterstützt. Insgesamt 24 Partner aus Forschung, Verwaltung sowie öffentlichen und privaten Labors waren daran beteiligt.

Links:
  • Eintrag im Lebensmittelbuch: http://www.slmb.bag.admin.ch/slmb/direct/de/me/333
  • Handbuch (pdf, 6MB, nur D): http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04861/13577/index.html?lang=de

Bilder und Grafiken (Download von druckfähigen Daten ab www.eawag.ch > Medien; Verwendung nur im Zusammenhang mit dieser Mitteilung, keine Archivierung)

Die Lemming-Probleme der VBZ

publiziert am 09.01.2013 auf TagesAnzeiger.ch

Zürcher Trampassagiere legen ein Herdenverhalten an den Tag, das vor allem zu Stosszeiten problematisch ist – und einen Chauffeur zu einer aussergewöhnlichen Durchsage verleitete.

Wer am Montagabend am Zürcher Stauffacher das Tram der Linie 9 bestiegen hat, bekam eine ungewöhnliche Durchsage zu hören. «Ich möchte allen gratulieren, die bemerkt haben, dass dieses Tram mehrere Türen hat und dass man auch hinten einsteigen kann», liess der Chauffeur verlauten.

Tatsächlich drängten sich an jenem Abend – wie fast täglich zu Stosszeiten – unzählige Passagiere vor dem vordersten Eingang, während die Türen im hinteren Bereich des Fahrzeuges offen und frei standen – und sich dort notabene auch sehr viel mehr unbesetzte Plätze befanden. Doch weshalb diese Durchsage? War der Chauffeur schlicht genervt? Oder wollen die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) die Pendler damit disziplinieren?

Den Anschluss nicht verpassen

Nichts davon sei der Fall, versichert VBZ-Sprecher Andreas Uhl. «Der Tramchauffeur wollte damit nur sagen, dass er den Passagieren genügend Zeit gibt, um auch andere Fahrzeugtüren zu nutzen», betont er auf Anfrage.

Zwar stellen die VBZ keine Messungen oder wissenschaftliche Untersuchungen der Pendlerströme an. Doch die Erfahrung zeigt gemäss Uhl, dass die Passagiere beim Umsteigen oftmals befürchten, das Anschlusstram zu verpassen. «Dann nehmen sie die erstbeste Türe, die sie vom Tram zu Gesicht bekommen – mit dem Effekt, dass so der Zugang blockiert und das Umsteigeverfahren verzögert wird: Solange die Türen nicht geschlossen werden können, ist eine Weiterfahrt unmöglich.»

Der Weg aussenrum lohnt sich

Dieses Herdenverhalten hat ärgerliche Auswirkungen auf den Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel. «Wir haben in unseren Fahrplänen zwar genügend Zeit fürs Umsteigen eingerechnet. Dieses Phänomen hat aber zur Folge, dass die Trams länger als nötig an einer Haltestelle stehen bleiben müssen und sich so verspäten.» Wer also rasch nach Hause kommen will, sollte beim Umsteigen den längeren Weg ausserhalb des Trams wählen. Es lohnt sich in jeder Hinsicht.

USA lassen «Gangnam-Girls» nicht ausreisen

publiziert am 08.01.2013 auf 20min.ch

Die Pässe der beiden Schweizerinnen, die in der Silvesternacht auf dem Dach eines Polizeiautos tanzten, sind eingezogen worden. Die Behörden beurteilen den Fall als Verbrechen.

Eine Rückkehr in die Schweiz können die zwei festfreudigen Schwestern Emma* (22) und Leslie B. (23) vorderhand vergessen. Die zwei Thurgauerinnen, die auf dem New Yorker Times Square in der Nacht auf den 1. Januar das Dach eines Polizeiautos «Gangnam Style» demolierten, haben ihre Pässe abgeben müssen und dürfen die USA vorderhand nicht verlassen.

Den Beschluss zum Einzug der Pässe fällte ein Richter im Strafgericht von Manhattan am 4. Januar. Immerhin verzichtete er darauf, den zwei Frauen eine Kaution abzuverlangen. Wie es weitergeht, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft. Der nächste Gerichtstermin wurde erst einmal auf den 4. April festgelegt.

Auto war «schwer verbeult und zerdrückt»

Die Vorwürfe in der Strafanzeige tönen nicht harmlos. Sie enthält die Zeugenaussage des Polizisten, dem das Polizeifahrzeug anvertraut war. Der Cop sagt: «Ich beobachtete, wie die Beschuldigten zusammen mit mindestens zwei weiteren, nicht festgenommenen Individuen auf dem Dach und der Motorhaube des Polizeifahrzeugs standen … und auf dem besagten Fahrzeug mit ihren Füssen und Schuhen mehrfach stampften und kickten.» Als Resultat sei das Dach und die Motorhaube des Autos «schwer verbeult und zerdrückt worden, die Windschutzscheibe brach und splitterte, und der Rückspiegel auf der Fahrerseite war fast vollständig abgebrochen und hing am Fahrzeug.»

Der nüchterne Polizist beschreibt, was Tanzen im «Gangnam Style» auf einem Autodach anrichtet. In der Sprache der Gesetze tönt es noch dramatischer: Entscheidend sei, dass ohne Berechtigung fremdes Eigentum beschädigt und ein Schaden von mehr als 250 Dollar angerichtet worden sei, heisst es in der Strafanzeige. Die Beschuldigten hätten sich «tumultartig und gewalttätig» verhalten, sie hätten riskiert, eine «öffentliche Beunruhigung» auszulösen.

Krimineller Unfug im dritten Grad

Die Strafanzeige wirft den zwei Schweizerinnen daher nicht nur ein leichtes Vergehen («misdemeanor»), sondern ein Verbrechen («felony») vor. Die drei Klagepunkte lauten: Krimineller Unfug im dritten Grad, Aufruhr im weiten Grad und ordnungswidriges Verhalten.

Nach Angaben des Schweizer Generalkonsulats in New York hatten die zwei Schwestern am Dienstag für eine Unterredung bei der Staatsanwaltschaft anzutraben. Über das Ergebnis des Gesprächs ist aber noch nichts bekannt. Die Schweizer Vertretung in New York berät die zwei Beschuldigten rechtlich und hat ihnen eine Liste mit Vertrauensanwälten übergeben.

Nur eine Busse?

Wenn die Staatsanwälte eine harte Linie fahren, werden sie in den nächsten Tagen und Wochen den Fall der zwei Schweizerinnen einer Anklagekammer - «Grand Jury» - unterbreiten. Dieses rund zwanzigköpfige Laiengremium kann offiziell Anklage erheben oder befinden, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien nicht ausreichend belegt.

Laut Kennern der Praxis vor amerikanischen Strafgerichten ist es allerdings auch denkbar, dass der Fall der «Gangnam-Style»-Schwestern vorgängig erledigt wird. Es könnte sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Klagepunkte reduziert oder sich in einem Vergleich mit einer Busse zufrieden gibt. Nicht zuletzt aus Kostengründen ist die US-Justiz in der Regel daran interessiert, dass möglichst viele Strafsachen ohne aufwendige Prozesse erledigt werden.

Bis sich die Staatsanwaltschaft entscheidet, sitzen Emma und Leslie B. jedenfalls in New York fest. Nur der Richter kann ihnen die Pässe wieder zurückgeben.

Nur die bessere Hälfte eines Herbizids wirkt

publiziert am 04.12.2012 auf der News-Website der Schweizer Bundesverwaltung

Wädenswil, 04.12.2012 - Ein und derselbe chemische Wirkstoff kann zwei Molekül-Formen enthalten, die wie Bild und Spiegelbild zueinander stehen. Fachleute von Agroscope entwickelten ein Verfahren zur Trennung der beiden Formen, die im Herbizid Beflubutamid vorhanden sind. Sie konnten nachweisen, dass nur die eine Form gegen Unkräuter wirkt, während die andere vollkommen inaktiv ist. Gelänge es, die wirksame Form im industriellen Massstab rein herzustellen, könnte so die Herbizid-Aufwandmenge in der Landwirtschaft halbiert werden.

Der massvolle und gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine wichtige Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft. Agroscope entwickelt deshalb Strategien, um den Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter zu reduzieren und doch die erwünschte Wirkung zu erzielen. Ein möglicher Ansatzpunkt besteht darin, dass in Wirkstoffen nur noch die wirksame von zwei Molekül-Formen enthalten ist (Details siehe Kasten) - etwa beim Herbizid Beflubutamid.

Aktive Form einsetzen - Umwelt schonen

Beflubutamid ist ein modernes Herbizid gegen Unkräuter im Getreidebau, das derzeit als Gemisch von zwei spiegelbildlichen Formen auf dem Markt ist - die beiden Formen sind zu je 50 Prozent im Produkt vorhanden. Um die Eigenschaften von Bild und Spiegelbild von Beflubutamid untersuchen zu können, entwickelte Agroscope ein analytisches Verfahren zur Gewinnung von kleinen Mengen der beiden Formen. Deren Wirkung auf Unkräuter wurde anschliessend im kleinen Massstab untersucht. Die Fachleute konnten dabei zeigen, dass nur eine der beiden spiegelbildlichen Formen gegen Unkräuter wirkt, während die andere vollkommen inaktiv ist.

Würde man das heute auf dem Markt befindliche Produkt durch eines ersetzen, welches nur die aktive Form enthält, liesse sich damit die Herbizid-Aufwandmenge halbieren - bei gleicher Wirkung auf die Unkräuter. Mit solchen Pflanzenschutzmitteln kann man zudem vermeiden, dass inaktive Verbindungen als unnötiger „Ballast" in die Umwelt gelangen.

Bild und Spiegelbild bei chemischen Verbindungen

Wenn ein und derselbe chemische Wirkstoff in zwei Molekül-Formen vorliegt, die wie Bild und Spiegelbild zueinander stehen, spricht man von Enantiomeren. Diese unterschiedlichen Formen einer chemischen Verbindung unterscheiden sich zwar nicht in der Menge und Art der Bindungen zwischen den Atomen, aber durch geringfügige Unterschiede in der räumlichen Anordnung der Atome. Enantiomere haben deshalb oft unterschiedliche biologische Eigenschaften (z.B. herbizide Wirkung), während die chemischen und physikalischen Eigenschaften mit wenigen Ausnahmen identisch sind (z.B. Wasserlöslichkeit). Die Herstellung von enantiomerenreinen Verbindungen ist aber noch aufwändig und teuer.

Bildlegende: Herbizidwirkung der aktiven Form von Beflubutamid(links). Das Herbizid bewirkt ein Ausbleichen der Blattpigmente, was letztlich zu einer Störung der Photosynthese führt. Das Pflänzchen rechts wurde mit der gleichen Menge der inaktiven Form behandelt und zeigt eine normale Blattfärbung.

Erste grössere Schäden durch Pfirsichwickler

publiziert am 03.12.2012 auf der Website des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Changins, 03.12.2012 - Obwohl der Pfirsichwickler (Grapholita molesta) seit mehreren Jahrzehnten in der Schweiz vorkommt, wurde seiner Anwesenheit bis anhin kaum Beachtung geschenkt. Dieses Jahr verursachte dieser Falter jedoch zum ersten Mal grössere wirtschaftliche Verluste im Westschweizer Pfirsich- und Birnenanbau. Agroscope hat sich dem Schädling angenommen und wird basierend auf spezifischen Sexualduftstoffen (Pheromone) und Viruspräparaten nun eine nachhaltige Bekämpfungsstrategie ausarbeiten.

Ursprünglich in Asien beheimatet hat sich der Pfirsichwickler im letzten Jahrhundert weltweit in den Obstbaugebieten der gemässigten Zone angesiedelt. In der Schweiz und insbesondere im Tessin kommt der Schädling nun schon seit bald 80 Jahren vor, ohne dabei von grösserer ökonomischer Bedeutung zu sein. Der Pfirsich ist seine wichtigste Wirtspflanze, doch Birne, Apfel, Quitte, Aprikose und Pflaume können ebenfalls befallen werden. Die nachtaktiven Adulten sind nur etwa 16 mm gross und unscheinbar graubraun. Die Weibchen legen um die 50 einzelne, grauweisse Eier auf Blätter und Früchte, aus denen nach wenigen Tagen kleine, weissliche Larven schlüpfen. Diese bohren sich in die Endknospen von Trieben oder in Früchte ein, durchlaufen dort fünf Larvenstadien und suchen danach einen geschützten Ort zur Verpuppung auf. Der Lebenszyklus des Pfirsichwicklers dauert je nach Wirtspflanze und Temperatur zwischen 4 bis 7 Wochen. Insgesamt durchläuft das Insekt in unseren Gefilden zwischen April und Oktober vier bis fünf Generationen, wobei sich die einzelnen Generationen ab dem Sommer überlagern.

Grössere Schäden

In diesem Jahr signalisierten die Westschweizer Produzenten zum ersten Mal grössere Schäden bei Pfirsichen und Birnen. In einzelnen Obstanlagen der La Côte waren mehr als 10 % der Früchte befallen. Weitere Abklärungen von Agroscope haben bestätigt, dass es sich bei den Larven, die in den befallenen Früchten gefunden wurden, um Larven des Pfirsichwicklers handelte.

Nachhaltige Bekämpfung

Der Pfirsichbaum ist der Hauptwirt des Pfirsichwicklers. Stehen solche Bäume in der  Nähe anderer Obstanlagen, sollten diese einer verstärkten visuellen Kontrolle unterzogen werden, denn Birne, Apfel, Quitte, Aprikose und Pflaume können auch befallen werden. Der Einsatz der Verwirrungstechnik mittels Sexualduftstoffen (Pheromone) kann in Anlagen, die bereits dieses Jahr vom Pfirsichwickler befallen wurden, eine Reduktion der Wicklerpopulation bewirken. Pheromondispenser, die gegen den Kleinen Fruchtwickler (Grapholita lobarzewskii) eingesetzt werden, wirken ebenfalls gegen den Pfirsichwickler. Ausserdem ist in der Schweiz bereits ein artspezifisches Pfirsichwickler-Virenpräparat bewilligt. Der gezielte Einsatz dieser beiden Bekämpfungsmethoden wird den Befallsdruck deutlich senken. Daneben werden Insektizide, die in den Kulturen gegen die herkömmlichen Falter und Wickler eingesetzt werden, die Pfirsichwicklerpopulation zusätzlich dezimieren.

Agroscope fordert die Produzenten und die kantonalen Fachstellen dazu auf, wachsam zu sein und mögliche Schäden zu melden. Gleichzeitig wird Agroscope mit den verschiedenen Akteuren nachhaltige Bekämpfungsstrategien ausarbeiten, welche in die Integrierte Produktion und in den Biolandbau integriert werden können.

Bauer Stöckli und die Stögelischuhe

publiziert am 30.11.2012 auf Blick.ch

Die russische Mieterin vom Bauern-Ehepaar Stöckli witterte eine Verschwörung nach der anderen. Sie habe Teile des Parketts rausgerissen und Löcher in die Tür getreten, sagen die Stöcklis.
Die Akten im Fall Lioudmila S.* (41) bedecken den ganzen Esstisch. «Die Russin hat uns fast wahnsinnig gemacht», sagt das Ehepaar Erika (60) und Walter Stöckli (53) aus Hinwil ZH. «Sie behauptet, wir hätten sie mit Abgasen unserer Traktoren vergiftet.»

Als die geschiedene Russin 2008 ins Haus der Bauernfamilie Stöckli einzieht, scheint alles in bester Ordnung. «Sie zahlte ihre Miete pünktlich. Es gab keine Probleme.»

Im Frühling 2011 ändert sich das. Aus der Muster- wird plötzlich eine Problem-Mieterin. «Sie beschuldigte mich, ich würde ständig meine Traktoren im Leerlauf laufen lassen», sagt Walter Stöckli.

In einem der Briefe an die Stöcklis schreibt Lioudmila S.: «Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich in dieser Wohnung aufhalten. Es ist kaum möglich, den katastrophalen, scheusslichen Gestank aus der Wohnung wegzulüften.» Alles sei schon voller Russ.

Für Landmaschinen-Mech Walter Stöckli völlig absurd. «Ich lasse meine Traktoren doch nicht zum Spass laufen. Wenn das so wäre, wäre auch unsere Wohnung betroffen.»

Ausraster in der Nacht

In der Nacht zum 1. November 2011 flippt die Russin komplett aus. «Morgens um halb vier schrie sie auf der Terrasse rum: ‹Ihr wollt mich vergiften!›», sagt Erika Stöckli. Minuten später donnert es an ihre Tür. Die zwei Löcher sind heute noch zu sehen. «Sie trug wohl Stögelischuhe, als sie die Tür eintreten wollte», so Erika Stöckli.

Die Polizei muss die Russin beruhigen. Stunden später geht es erneut los. «Wieder mussten wir die Polizei rufen! Wir haben dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gemacht.»

Vor ihrem Auszug im letzten Januar gibt die Russin noch einmal alles: Sie verwüstet ihre Wohnung! «In einem Zimmer riss sie Teile des Parketts raus», erzählt Walter Stöckli. «Damit ging sie zu den Behörden. Sie wollte, dass diese am Parkett riechen, weil es nach Abgas stinke.»

Das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil wegen der Sachbeschädigung akzeptiert die Russin nicht. Es hatte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken und einer Busse von 200 Franken verurteilt.

Zweifel an Schuldfähigkeit

Gestern stand Lioudmila S., die von Sozialhilfe lebt, darum vor dem Zürcher Obergericht. «Sie sagten, dass Sie sogar zu wenig Schaden verursacht hätten?», fragt der Gerichtspräsident. Die Russin geht nicht darauf ein: «Ich habe Asthma. Herr Stöckli hat das Haus mit Abgasen gefüllt. Alles steckte in den Backsteinen.»

Nach einer halben Stunden brach das Gericht die Verhandlung ab. «Wir glauben, dass sie eine Verteidigung benötigen und Zweifel an ihrer Schuld­fähigkeit bestehen», so der Gerichtspräsident. Nun muss sich die Vorinstanz nochmals mit der Russin befassen.

Auch das Ehepaar Stöckli hat noch immer keine Ruhe. «Sie hat uns kürzlich beim Veterinäramt angezeigt. Wir würden zu unseren Schweinen und Kälbern nicht gut schauen», so Walter Stöckli.

* Name der Redaktion bekannt

Neuer Schädling - zwangsläufig schädlich?

publiziert am 26.11.2012 auf der Website des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Cadenazzo, 26.11.2012 - Bei der Rebenminiermotte Phyllocnistis vitigenella handelt es sich um einen neuen, exotischen Schädling aus den Tessiner Rebbergen, der sich in der Region stark ausbreitet. Seine deutlich erkennbaren Schäden beunruhigen die Weinbauern, und sie befassen sich daher mit der Frage seiner potenziellen Schädlichkeit. 2011 untersuchte Agroscope in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule von Changins im Rahmen einer Bachelorarbeit die Schädlichkeit dieser Motte. Grundlage bildete die Rebsorte Merlot aus einem stark befallenen Rebberg. Dank des Ergebnisses kann der nötige Grundstein für die Entwicklung einer Bekämpfungsstrategie gelegt werden.

Das Tessin, ein eingenommenes Gebiet

P. vitigenella ist ein Kleinfalter aus Nordamerika, der zum ersten Mal 1994 in Europa, genauer in Ostitalien, auftrat. Von da breitete sich das Insekt aus und überschritt 2009 die Schweizer Grenze. Seit seiner Entdeckung hat Agroscope dessen Ausbreitung genau verfolgt. Letztere erfolgte sehr schnell und zum heutigen Zeitpunkt sind sämtliche Weinbaugebiete des Kantons Tessin von kontinuierlich wachsenden Populationen besiedelt. Ausnahme bildet das Südtessin, wo das Insekt zum ersten Mal aufgetreten ist. Diese rasche Verbreitung und die zunehmende Populationsdichte geben Anlass zu Besorgnis, was seine wirkliche Schädlichkeit anbelangt. Infolgedessen stellt sich die Frage, ob Bekämpfungsstrategien entwickelt werden müssen, damit die Schäden in den Rebbergen begrenzt werden können.

Zuerst die Schädlichkeit ermitteln

Die Rebenminiermotte bringt im Tessin drei Generationen im Jahr hervor. Die Larven fressen sich durch das Blattgewebe und legen so lange Miniergänge an. Die Anzahl Gänge nimmt bei der dritten Generation stark zu, die sich entsprechend der Traubenreife entwickelt. Die Untersuchung dieses Schadens hat gezeigt, dass die Miniergänge die Photosynthese-Aktivität der gesunden Teile der befallenen Blätter nicht senken und keinen Einfluss auf Traubenertrag und -reifung haben. Die Pflanze scheint die Schäden der Rebenminiermotte also scheinbar zu tolerieren, womit die Motte als nicht schädigend betrachtet werden kann. Ihre Unschädlichkeit hängt jedoch auch davon ab, welche Anbau-Massnahmen der Weinbauer ergreift: Fallen die Blattschäden mit zu hohem Traubenbehang, zu grossem Auslauben und zu grossem Laubschnitt bei der Traubenreife zusammen, könnte dies zu einem Qualitätsverlust führen. Es ist also fundamental, die Produktion zu begrenzen und die Blattfläche gut zu pflegen. Ausserdem könnte der Klimawandel das Verhalten der Motte künftig verändern, ist doch die Entwicklung eines Insekts in erster Linie temperaturabhängig. Eine schrittweise Klimaerwärmung könnte P. vitigenella dazu verleiten, vier Generationen oder mehr zu entwickeln. In diesem Fall müsste ihr Einfluss überprüft werden.

Die aktuelle Unschädlichkeit der Motte ermöglicht die Suche nach einer ökologischen Waffe

Die Feststellung, dass diese Motte unschädlich ist, ist wichtig, damit Bekämpfungsmassnahmen entwickelt werden können, die sich auf die Nutzung natürlicher Gegenspieler stützen. Entgegen der Entwicklung bei anderen exotischen Schädlingen haben sich nämlich einheimische Nützlinge, in diesem Fall Parasitoide, bereits P. vitigenella angepasst. Der Parasitierungsgrad liegt bei etwa 17 %. Die Nutzung vorliegender natürlicher Gegenspieler ist zentral, um eine biologische Kontrolle dieses Schädlings zu garantieren. Damit diese Kontrolle jedoch auf Dauer verbessert und stabilisiert werden kann, muss der Zusammenhang zwischen der Rebenminiermotte, den Parasitoiden und der Umgebung des Rebbergs noch erforscht werden.