Glarner Kalberwurst ist geschützt

publiziert am 01.12.2011 auf der Website des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Bern, 01.12.2011 - Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten geographischen Angabe (GGA) von Glarner Kalberwurst ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging keine Einsprache ein. Somit kann die Bezeichnung ins GUB/GGA-Register aufgenommen werden.

Das vom Glarner-Metzgermeisterverband eingereichte Eintragungsgesuch für Glarner Kalberwurst als GGA wurde Mitte August 2011 öffentlich aufgelegt. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist beim BLW keine Einsprache eingegangen, sodass Glarner Kalberwurst als GGA in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgenommen werden kann.

Die Glarner Kalberwurst ist eine Brühwurst, die aus Kalbfleisch, Schweinefleisch, Speck, Milch, Weissbrot und Gewürzen zusammengesetzt ist. Von vergleichbaren Kalbswürsten unterscheidet sich die Glarner Kalberwurst durch die Zugabe von Weissbrot und durch eine ausgeprägte Muskatnote. Die Glarner Kalberwurst verdankt sowohl ihren Namen als auch ihren Ruf dem Kanton Glarus als einziges Herstellungsgebiet und zeichnet sich durch eine lange Tradition aus. Da die Rezeptur der mit Brot angereicherten Brühwurst zum Beginn des 20. Jahrhunderts derart umstritten war, wurde an der Landsgemeinde im Jahre 1920 der genaue Wurstinhalt per Gesetz definiert.

Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 28 Eintragungen: 19 GUB (geschützte Ursprungsbezeichnung) und 9 GGA (geschützte geografische Angabe).