Der Bundesrat verabschiedet das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 2011–2015

publiziert am 25.01.2012 auf der News-Website der Bundesverwaltung

Bern, 25.01.2012 - Der Bundesrat hat das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes für die Legislaturperiode 2011–2015 verabschiedet. Das Programm gibt einen Überblick über die strategischen Ziele, die Prioritäten und die strategischen Aktivitäten aller Bundesstellen und wird den eidgenössischen Räten zur Kenntnisnahme vorgelegt. Neben den fünf festgelegten strategischen Zielen wurden thematische Schwerpunkte wie die Einführung eines statistischen Gesundheitsinformationssystems oder die Messung des gesellschaftlichen Fortschritts definiert.

Mit den strategischen Zielen des Mehrjahresprogrammes 2011–2015 soll sichergestellt werden, dass die Bundesstatistik qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte statistische Informationen liefert, wobei sie sich soweit wie möglich auf Verwaltungsdaten und -register stützt. Es wurden neue Statistiksysteme konzeptualisiert, die mit dem bisherigen monothematischen Denken brechen. Im System der Haushalts- und Personenstatistik (SHAPE) beispielsweise werden in harmonisierter und integrierter Form verschiedene Erhebungen und Statistiken zusammengefasst, die früher eigenständig geführt wurden (Volkszählung, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Haushaltsbudgeterhebung, Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen). Hier wird es darum gehen, die Umsetzung der neuen Systeme abzuschliessen und damit die Informationsverbreitung auf systematische und kohärente Weise zu verstärken. Schliesslich wird die Schweizer Statistik in internationalen Organisationen weiterhin eine anerkannte Rolle innehaben und über das Statistikabkommen zwischen der Schweiz und der EU aktiv am Europäischen Statistischen System teilnehmen.

Die Bundesstatistik wird von 2011 bis 2015 mit mehreren grösseren Herausforderungen konfrontiert sein. Die Zukunft der öffentlichen Statistik beruht auf der Verwendung von Verwaltungsdaten und -registern. Es gilt, einen angemessenen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, damit die vorhandenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft und gleichzeitig die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet werden können. Durch die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Quellen (Erhebungen, Register) wird es möglich sein, komplexe Statistiken zu erstellen und wertvolle Informationen zu Querschnittsbereichen zu liefern. Auch hier muss der Datenschutz während des gesamten Prozesses der Statistikproduktion sichergestellt sein. Die wissenschaftlichen Methoden zur Erstellung der Statistiken sind an die neuen Produktionsbedingungen und die zahlreichen durch die heutige Informations- und Kommunikationsgesellschaft hervorgebrachten Datenquellen anzupassen.

Das Mehrjahresprogramm stellt die Grundlage für die Planung der bundesstatistischen Aktivitäten der kommenden vier Jahre dar. Es ermöglicht es auch, die Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Statistik zu informieren. Die wichtigsten Aktivitäten und Projekte der unter das Statistikgesetz fallenden Institutionen werden in einem Anhang vorgestellt. Sie sind in 22 Statistikbereiche unterteilt und enthalten wertvolle Angaben zum Regionalisierungsgrad der Informationen.

VBS will Schützen vor Schützen schützen

publiziert am 24.01.2012 auf der Website des Schweizer Fernsehens

Im Schweizer Schiesswesen soll es keine Toten mehr zu beklagen geben. Das VBS erlässt zu diesem Zweck schärfere Bestimmungen für das ausserdienstliche Schiessen. Auslöser für die Änderungen war der Tod des St. Galler Rappers «Shame» im Jahr 2009.

Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Schiessbetrieb sind neu ausdrücklich die Schützenmeister verantwortlich. Diese haben persönlich die Entladekontrolle durchzuführen. Auch müssen vor dem Eintritt ins Schützenhaus die Waffen kontrolliert werden.

Waffen sicher lagern

Neu müssen Schiesspflichtige für das obligatorische Programm einen amtlichen Ausweis mitbringen, so dass ihre Identität überprüft werden kann. Denn bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass Leute ans Obligatorische gingen mit einem fremden Dienstbüchlein, um für jemanden anders das Schiessen zu absolvieren, sagte Armeesprecher Christoph Brunner.

Einhalt geboten wird auch dem Munitionsdiebstahl: Die gekauften, verschossenen sowie die zurückgegebenen Patronen sind im Sinne einer Kontrolle auf dem Standblatt zu notieren.

Waffen dürfen in Schützenhäusern nur aufbewahrt werden, wenn die Räumlichkeiten oder Behälter den Sicherheitsanforderungen für die Munitionsaufbewahrung genügen. Der «Verschluss» der Waffe ist, wie auch zu Hause, getrennt von der Waffe und eingeschlossen aufzubewahren.

Personensicherheitsprüfung für alle

Funktionäre des Schiesswesens ausser Dienst erhalten eine persönliche Leihwaffe nur noch nach erfolgter Zuweisung zur Armee oder unter Vorlegen eines Waffenerwerbsscheines. Als Bedingungen für eine Zuweisung zur Armee gilt eine erfolgreich bestandene Personensicherheitsprüfung (PSP).

Die PSP wird ab sofort bei jedem neuen Zuweisungsgesuch angewendet. Damit gelten für eine Zuweisung vergleichbare Bedingungen wie beim Waffenerwerbsschein.

Bereits zugewiesene Schiessfunktionäre mit Leihwaffe werden einer nachträglichen PSP unterzogen. Damit sie ihre Leihwaffe behalten können, wird der Schiessnachweis neu von allen Leihwaffenbesitzern verlangt.

Nationale Alarmzentrale verfolgt abstürzende Raumsonde Phobos-Grunt

publiziert am 13.01.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Zürich, 13.01.2012 - Die Raumsonde Phobos-Grunt wird voraussichtlich zwischen dem 15.01.2012 und dem 16.01.2012 abstürzen. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Trümmer die Erdoberfläche erreichen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz betroffen ist und dass es dabei zu Schäden kommt, wird als äusserst gering eingeschätzt. Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) als zuständige Stelle für Satellitenabstürze verfolgt die Lage und informiert die Behörden und die Öffentlichkeit.

Die russische Raumsonde Phobos-Grunt hatte bereits wenige Stunden nach dem Start am 8. November 2011 technische Probleme und konnte deswegen nicht planmässig Kurs zum Marsmond Phobos nehmen. Am 13. Dezember mussten die russischen Behörden nach mehrmaligen misslungenen Versuchen, die Sonde zu aktivieren, diese als verloren deklarieren.

Die Sonde Phobos-Grunt wiegt 13.5 Tonnen und hat ungefähr die Grösse eines Containers. An Bord befinden sich neben mehreren Aluminiumtanks mit Raketentreibstoff auch eine kleine radioaktive Quelle, welche für den Betrieb eines Spektrometers notwendig ist.

Die russische Raumfahrtbehörde Roscosmos, die NASA und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt gehen davon aus, dass die Treibstofftanks beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre verglühen werden und somit keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Auch die Gefährdung durch die radioaktive Quelle ist als äusserst gering einzustufen. Die russischen Behörden rechnen damit, dass ca. 20 Trümmerteile die Erdoberfläche erreichen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Trümmerteile auf die Schweiz fallen, ist sehr klein.

In der Schweiz ist die NAZ (Nationale Alarmzentrale) für Satellitenabstürze zuständig. Sie steht mit nationalen und internationalen Partnern in Kontakt und informiert regelmässig die Behörden von Bund und Kantonen.

Der genaue Ort und Zeitpunkt des Satellitenabsturzes lässt sich nicht genau vorhersagen, jedoch kann das Zeitfenster zwischen dem 15.01.2012 und dem 16.01.2012 eingegrenzt werden.
Sollten in der Schweiz Satellitentrümmer niedergehen, empfiehlt die NAZ, diese nicht zu berühren und sofort die Polizei zu informieren.