VBS will Schützen vor Schützen schützen

publiziert am 24.01.2012 auf der Website des Schweizer Fernsehens

Im Schweizer Schiesswesen soll es keine Toten mehr zu beklagen geben. Das VBS erlässt zu diesem Zweck schärfere Bestimmungen für das ausserdienstliche Schiessen. Auslöser für die Änderungen war der Tod des St. Galler Rappers «Shame» im Jahr 2009.

Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Schiessbetrieb sind neu ausdrücklich die Schützenmeister verantwortlich. Diese haben persönlich die Entladekontrolle durchzuführen. Auch müssen vor dem Eintritt ins Schützenhaus die Waffen kontrolliert werden.

Waffen sicher lagern

Neu müssen Schiesspflichtige für das obligatorische Programm einen amtlichen Ausweis mitbringen, so dass ihre Identität überprüft werden kann. Denn bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass Leute ans Obligatorische gingen mit einem fremden Dienstbüchlein, um für jemanden anders das Schiessen zu absolvieren, sagte Armeesprecher Christoph Brunner.

Einhalt geboten wird auch dem Munitionsdiebstahl: Die gekauften, verschossenen sowie die zurückgegebenen Patronen sind im Sinne einer Kontrolle auf dem Standblatt zu notieren.

Waffen dürfen in Schützenhäusern nur aufbewahrt werden, wenn die Räumlichkeiten oder Behälter den Sicherheitsanforderungen für die Munitionsaufbewahrung genügen. Der «Verschluss» der Waffe ist, wie auch zu Hause, getrennt von der Waffe und eingeschlossen aufzubewahren.

Personensicherheitsprüfung für alle

Funktionäre des Schiesswesens ausser Dienst erhalten eine persönliche Leihwaffe nur noch nach erfolgter Zuweisung zur Armee oder unter Vorlegen eines Waffenerwerbsscheines. Als Bedingungen für eine Zuweisung zur Armee gilt eine erfolgreich bestandene Personensicherheitsprüfung (PSP).

Die PSP wird ab sofort bei jedem neuen Zuweisungsgesuch angewendet. Damit gelten für eine Zuweisung vergleichbare Bedingungen wie beim Waffenerwerbsschein.

Bereits zugewiesene Schiessfunktionäre mit Leihwaffe werden einer nachträglichen PSP unterzogen. Damit sie ihre Leihwaffe behalten können, wird der Schiessnachweis neu von allen Leihwaffenbesitzern verlangt.