Eröffnung der Anhörung der Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)

publiziert am 24.08.2012 auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen

Bern, 24.08.2012 - Das Parlament hat am 16. März 2012 das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) verabschiedet. Das BGCITES setzt in erster Linie das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen um. Mit den Ausführungsverordnungen VCITES und der CITES-Kontrollverordnung wird das BGCITES umgesetzt. Die heute eröffnete Anhörung dauert bis zum 23. November 2012.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) wird aktuell insbesondere durch die Artenschutzverordnung vom 18. April 2007 (ASchV) umgesetzt. Nachdem alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen, die bisher in der ASchV enthalten waren, mit dem neu geschaffenen Bundesgesetz BGCITES auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben wurden, wird in der Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES) und der Verordnung des EVD über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung) die Umsetzung dieses Gesetzes geregelt.

Die VCITES gilt für Tiere und Pflanzen von Arten, die nach dem BGCITES geschützt sind, Teile solcher Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse, die daraus hergestellt sind. Sie regelt insbesondere die Voraussetzungen, unter denen Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen erteilt werden. Daneben werden die Modalitäten der Anmeldepflicht geregelt sowie Ausnahmen von der Anmelde- und Bewilligungspflicht für die Ein-, Durch- und Ausfuhr vorgesehen. Es werden Vorschriften zu den Kontrollen im Inland sowie bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr normiert. Im weiteren werden Vorschriften zu den Massnahmen festgelegt, die getroffen werden müssen, wenn Sendungen nicht den Vorschriften entsprechen und beanstandet werden. Die VCITES regelt auch den Inhalt und die Zugriffsrechte zum Informationssystem, das den Kontrollorganen zum Vollzug des BGCITES dient. Die Verordnung enthält ferner Ausführungsvorschriften zum Jagdgesetz und zum Bundesgesetz über die Fischerei.

Die CITES-Kontrollverordnung führt unter anderem aus, welche Exemplare von geschützten Arten bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr angemeldet werden müssen und welche Exemplare welcher Kontrolle unterliegen.

Die geltende Artenschutzverordnung, Artenschutz-Kontrollverordnung und die Verordnung über die Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens, die das CITES-Übereinkommen heute umsetzen, werden mit den beiden neuen Verordnungen aufgehoben werden.

Die Anhörungsunterlagen finden sich unter www.bvet.ch unter Aktuell. Die Anhörung läuft bis zum 23. November 2012.

Der Jura möchte Zentrum des Alkohols werden

publiziert am 24.08.2012 auf NZZ.ch

Der Kanton Jura hat eine besondere Beziehung zum Alkohol: Delsberg ist einer von zwei Standorten des Profitcenters Alcosuisse, das zur Alkoholverwaltung des Bundes gehört. Nun bemüht sich der Jura auch um den Sitz der Behörde.

Die Totalrevision des Alkoholgesetzes ist noch lange nicht unter Dach und Fach, doch bereits zeichnet sich ein Ringen um den Standort der Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) ab. Sowohl Delsberg als auch Bern haben ihr Interesse an der neu zu schaffenden Einheit bekundet. Zurzeit ist die EAV als eigenständige Anstalt des Finanzdepartements in der Bundeshauptstadt angesiedelt. Zur EAV gehört auch das Logistikcenter Alcosuisse, das mit der Umsetzung des Importmonopols auf Ethanol und der Vermarktung von Ethanol in der Schweiz betraut ist. Alcosuisse betreibt zwei Standorte, einen im jurassischen Delsberg und einen im luzernischen Schachen. Der Hauptsitz von Alcosuisse befindet sich in Bern.

Historische Gelegenheit


Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes von 1932, die zurzeit in Gang ist, fallen sämtliche Monopole des Bundes im Bereich Ethanol und Spirituosen. Damit entfällt auch der staatliche Leistungsauftrag von Alcosuisse, die Schweizer Wirtschaft mit Ethanol zu versorgen. Der Bund sucht deshalb nach einem privaten Investor für sein Logistikcenter, das insgesamt 31 Personen beschäftigt – je 9 in Delsberg und Schachen, und 13 in Bern. Die EAV selbst wird mit der Revision verschlankt und verliert ihre juristische Eigenständigkeit. Die künftige Behörde wird mit Inkrafttreten des neuen Alkoholgesetzes der Eidgenössischen Zollverwaltung einverleibt und hauptsächlich mit dem Erheben von Steuern sowie mit dem Vollzug von Handels- und Werbebestimmungen beschäftigt sein. Daneben behält sie gewisse Aufgaben im Bereich der Prävention. Statt wie zurzeit über hundert Personen werden knapp achtzig Angestellte dort arbeiten.

Der Kanton Jura sieht durch diese Umwälzungen die historische Gelegenheit gekommen, endlich eine Einheit des Bundes zu sich zu holen. In einem Brief an die Vorsteherin des Finanzdepartements, Eveline Widmer-Schlumpf, hat sich Delsberg im Frühling als Standort für das neue Alkohol-Büro empfohlen. Der jurassische Vorschlag wirbt damit, dass die Alkoholverwaltung in Delsberg seit 1889 präsent sei; nur zwei Jahre nach der Gründung der EAV wurde hier das erste Alkohollager des Bundes eröffnet, das später zum Profitcenter Alcosuisse wurde. Neben der Verwurzelung der EAV in der Region verweisen die Jurassier auf die bundesrätliche Empfehlung aus dem Jahr 2003, bei der Schaffung von neuen Verwaltungseinheiten dezentrale Standorte zu berücksichtigen. «Jetzt wäre der Moment, den Worten Taten folgen zu lassen», sagt der für das Dossier zuständige Regierungsrat, Charles Juillard. Seit der Gründung des Kantons Jura im Jahr 1979 hat sich Delsberg wiederholt um eine Einheit des Bundes bemüht – bis anhin ohne Erfolg. Unter anderem bewarb sich Delsberg um den Sitz des Instituts für Geistiges Eigentum sowie um denjenigen des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros.

Diesmal sind die Jurassier überzeugt, nicht nur föderalistische Argumente auf ihrer Seite zu haben. Der Kanton Jura wacht in Form der vor der Zerstörung bewahrten Brennkessel bereits über das kulturelle Erbe der Alkoholverwaltung (siehe Zusatz). Ein Museum in Pruntrut, in dem die historischen Anlagen zur Schnapsherstellung ausgestellt werden sollen, ist derzeit in Planung. Zudem könnten durch die Präsenz von Alcosuisse in Delsberg gewisse Synergien genutzt werden, erläutert Daniel Rieder, Delegierter des Kantons Jura für Bundesangelegenheiten.

Wie vor kurzem bekanntwurde, steht der Kanton Jura indes in Konkurrenz zur Hauptstadtregion Schweiz, zu der neben Stadt und Kanton Bern auch weitere Kantone sowie unter anderem die Städte Freiburg, Biel, Solothurn und La Chaux-de-Fonds gehören. Als Replik auf den Vorstoss aus Delsberg hat der Verein ebenfalls in einem Schreiben an die Finanzministerin für die Beibehaltung des Status quo geworben – mit Verweis auf die Zentrumsfunktion von Bern, die nicht geschwächt werden solle. «Wir werden wohl nicht applaudieren, wenn uns der Kanton Jura Arbeitsplätze abjagen möchte», sagt der Co-Präsident des Vereins und Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern, Andreas Rickenbacher, auf Anfrage.
Folklore genügt nicht

Die Angelegenheit um den künftigen Sitz der neuen Bundesbehörde ist nicht ohne Brisanz, schliesslich hat sich der Kanton Jura vor rund zwanzig Jahren in einem konfliktreichen Prozess aus dem Kanton Bern herausgelöst. Gewisse Animositäten sind noch immer zu beobachten. Wer in der Sache letztlich die Oberhand behalten wird, ist noch nicht abzuschätzen. Im Finanzdepartement wird darauf verwiesen, dass die Revision des Alkoholgesetzes zuerst vom Parlament behandelt werden müsse – zurzeit beschäftigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats mit der Vorlage. Die Standortfrage stelle sich noch lange nicht.

Im Kanton Jura ist man indes offensichtlich schon heute besorgt, am Schluss mit (fast) leeren Händen dazustehen. Es gebe schliesslich keine Garantie dafür, dass der künftige Besitzer von Alcosuisse seine Präsenz in Delsberg aufrechterhalte, sagt Daniel Rieder. Würde dereinst auch das Unternehmen wegziehen, bliebe dem Jura letztlich nur ein Museum mit Brennkesseln, die vor allem folkloristischen Wert haben.

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Von der Klandestinität an die Öffentlichkeit

Seit Anfang Juli ist der Kanton Jura im Besitz von rund 166 historischen Brennkesseln zur Schnapsherstellung. Um das illegale Brennen zu unterbinden, kaufte die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) bis in die 1990er Jahre im ganzen Land Brennkessel auf und liess diese anschliessend zerstören. Im Alkohollager von Delsberg widersetzten sich allerdings einige Mitarbeiter der Order und bewahrten 166 Objekte heimlich auf. Im Hinblick auf die bevorstehende Privatisierung der Alcosuisse und die Auflösung der EAV hat nun der Bund ebendiese Brennkessel dem Kanton Jura übertragen mit dem Auftrag, die Sammlung zu erschliessen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Geplant ist ein Brennereimuseum in Pruntrut, in dem die schönsten Brennapparate ausgestellt werden. Das Museum informiert überdies über die Tradition der Schnapsbrennerei, die im Jura wie in den übrigen ländlichen Regionen der Schweiz während Jahrzehnten gepflegt wurde. Ein Revival erlebt derzeit ein Schnaps aus der Damassine, einer mit der Pflaume verwandten Frucht.

Unterhosen-Bauer lässt Sarah-Jane sitzen

publiziert am 22.08.2012 auf Blick.ch

Ihre Liebe hielt nur einen Sommer lang: Das Feuer zwischen Schlagersängerin Sarah-Jane und dem schönen Unterhosen-Landwirt Thomas Portmann ist erloschen.

Ihre Liebe hielt nur einen Sommer lang: Das Feuer zwischen Schlagersängerin Sarah-Jane (26, «Du bist mein Herzensdieb») und dem schönen Landwirt Thomas Portmann (27) ist erloschen. Der Baselbieter aus Langenbruck wurde bekannt, weil er sich im Bauernkalender erotisch in Unterhose ablichten liess. Jetzt darf Sarah-­Jane seinen Muskel-Body nicht mehr knuddeln.

Noch ist die Sängerin nicht imstande, über ihre Enttäuschung zu reden. «Die Trennung hat sie sehr mitgenommen», sagt ihre Mutter und Managerin Käthy Riek zu BLICK. Und erklärt: «Die beiden lebten halt in verschiedenen Welten, fanden immer weniger Zeit füreinander.»

Tatsächlich muss sich Bauer Thomas von früh bis spät um seine 30 Kühe und 65 Schweine kümmern, während Sarah-Jane von einem Schlagerfestival zum anderen rennt. Nächsten Samstag begeistert sie ihre Fans am Bürgertag in Härkingen SO mit Melodien wie «Du bist das Salz meines Lebens». Nun klebt das Salz der Tränen auf Sarah-Janes Haut.

‹Ui, ist der herzig›

Dabei fing alles so schön an – mit Applaus für Herz und Seele. Bei einem Theaterabend in Langenbruck BL verguckte sie sich in den jungen Bauern. «Als ich vor ihm stand, fuhr es mir durch den Kopf: ‹Ui, ist der aber herzig›», schwärmte sie im BLICK. Vor allem seine kräftigen Oberarme hätten sie fasziniert. Und Thomas meinte mit funkelnden Augen: «Mir gefällt einfach alles an ihr, natürlich auch ihr Teint und ihre tolle Figur.»

Bald schon packte Sarah-Jane selber im Stall an. «Beim Melken mache ich mich ganz gut», sagte sie stolz. Der Traum von «Schlagersängerin sucht Bauer» schien wahr geworden zu sein.

Und jetzt? Alles aus, vorbei. In zwei Wochen erscheint der neue Bauernkalender. Vielleicht findet Sarah-Jane dann eine neue Unterhose. Eine, die vielleicht sogar modischer ist.

Garfield, der frechste Kater von Basel

publiziert am 21.08.2012 auf 20min.ch

Kater Garfield klaut alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Sein Diebesgut hängt nun an einer Wäscheleine an der Basler Neubadstrasse.

Bei Familie Pfeiffer an der Neubadstrasse wohnt die wohl gerissenste Katze von Basel – Garfield. Sein Hobby: Klauen. Alles was er in die Pfoten bekommt lässt er mitgehen. Bis dato hat der dreijährige Kater bereits zwei ganze Einkaufstüten mit seinen Errungenschaften gefüllt. «Er klaut vor allem Spielzeug, Mützen und Handschuhe», sagt die Besitzerin Beatrice Pfeiffer. Teilweise sei es der Familie unerklärlich, wie er seine Beute überhaupt durch das Katzentürchen bringen würde. Inzwischen seien es rund 60 bis 70 Artikel. Kein Zufall, meint Beatrice Pfeiffer: «Er geht ganz gezielt vor.» In der Nachbarschaft sei nichts sicher vor ihm, auch herrenlose Kinderwagen räumt er aus.

Nach erfolgreichen Raubzügen wird die Beute zuhause von der Familie sortiert: «Vergammelte Sachen werfe ich weg. Brauchbares behalte ich oder hänge es draussen auf.» Inzwischen hängt vor dem Haus der Pfeiffers eine Wäscheleine, wie der Blog Infamy berichtete. Daran baumelt die Beute. Zudem hängt dort ein Schild, das auf die diebischen Absichten des Katers hinweist und die rechtmässigen Besitzer auffordert ihr Hab und Gut mitzunehmen. Momentan ist es Garfield zu warm um zu klauen. Er liegt lieber gemütlich im Schatten. Im Herbst ist geht er dann wohl wieder auf Diebestour.

Bibel, Bier und Metal bei Pfarrer Hug

publiziert am 21.08.2012 auf 20min.ch

Gitarren-Musik und Gott sind seine Leidenschaft: Samuel Hug ist der erste Heavy-Metal-Pfarrer der Schweiz.

Düstere Gestalten, laute Musik und satanische Symbole – die Heavy-Metal-Szene scheint auf den ersten Blick alles andere als christlich. Pfarrer Samuel Hug (30) aus Wattenwil BE sieht das anders: «Viele Metal-Texte befassen sich mit dem Glauben. Aber klar provoziere ich mit meinem Auftreten gewisse Leute.» Seit fast vier Jahren ist Hug Pfarrer in Wattenwil.

Mischung aus Metal-Konzert und Gottesdienst

Seine Metal-Leidenschaft wollte er deswegen nicht aufgeben: «Auch ich musste erst lernen, dass Religion und Metal unter einen Hut passen.» Darum hat er das christliche Heavy-Metal-Netzwerk unblack.ch gegründet. Nun will er noch einen Schritt weiter gehen: Im November plant er in Worblaufen den ersten Heavy-Metal-Gottesdienst der Schweiz. «Es soll eine Mischung aus Metal-Konzert und Gottesdienst sein», so Hug. Dafür wurden eigens eine Band zusammengestellt und passende Metal-Songs gesucht.

Seit mehreren Jahren vertritt er Gottes Wort in der Szene. Regelmässig trifft er sich mit anderen Metal-Anhängern im Keller seines 600-jährigen Pfarrhauses, um Musik zu hören, zu beten und auch mal ein Bier zu kippen. Hug betreut übrigens nicht nur seine eigenen Schäfchen: In der Armee ist er Seelsorger. «Die Metal-Musik hilft mir, mit den Soldaten ins Gespräch zu kommen.»

Führungsinformationssystem Heer (FIS HE): Schadensbegrenzung eingeleitet

publiziert am 21.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

21.08.2012
Die Beschaffung von FIS HE erfolgte alles andere als optimal, so wurde denn auch das Rüstungsprogramm 2006 nur mit Stichentscheid gutgeheissen. Stationär hat sich das System sehr gut bewährt und deshalb soll als Know how behalten werden, was in der Zwischenzeit erarbeitet und investiert wurde. Dies hält das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS in einem Bericht an die Sicherheitspolitischen Kommissionen fest.

Bereits in den Jahren 2000 bis 2002 hat sich der Bereich Führungsunterstützung des Generalstabes mit der Thematik elektronischer Führungssysteme befasst, und 2003 wurden die Zielvorstellungen der Armee konkretisiert. Unter Auflagen wurde im Frühjahr 2006 die Truppentauglichkeit erteilt, und die Beschaffungsreife konnte nur einen Tag vor der Verabschiedung der Rüstungsprogramm-Botschaft erreicht werden. Die Beschaffung war von Beginn weg politisch stark umstritten, und so wurde denn auch das Rüstungsprogramm 2006 nur mit Stichentscheid der Ratspräsidentin gutgeheissen. Infolge der im Projekt aufgetretenen Probleme hat das VBS im Jahr 2009 entschieden, auf den dritten Ausbauschritt zu verzichten und umfangreiche Prüfungsarbeiten in Auftrag zu geben.

Im bereits von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats beratenen Bericht vom 31. Juli 2012 kommt das VBS zum Schluss, dass die Beschaffung von FIS HE alles andere als optimal erfolgte. Zwar wurde eine gut funktionierende und für die Bedürfnisse der Armee nützliche Soft- und Hardware gekauft, doch wurde bei der Planung und Beschaffung von FIS HE der Aspekt der Telekommunikation falsch beurteilt. Entgegen der bei der Beschaffung geäusserten Absicht können die einzelnen Systeme heute nicht zu einem Netz verbunden werden, ausser sie seien an einem festen Standort und an einem fixen Telekommunikationsnetz angeschlossen. FIS HE kann also im mobilen Einsatz kaum genützt werden.

In intensiver, sorgfältiger Detailarbeit hat das VBS in den letzten Jahren im VBS die Situation vertieft analysiert, die Lehren aus den begangenen Fehlern gezogen und Varianten für das weitere Vorgehen evaluiert, so dass heute die Grundlagen für einen angepassten Einsatz der eingesetzten finanziellen Mittel bestehen. Das ursprüngliche Ziel des mobilen Einsatzes ist frühestens mit der Beschaffung neuer Telekommunikationsgeräte und nicht vor 2018 möglich.

In Anbetracht der aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen, insbesondere auch in Bezug auf die Weiterentwicklung der Armee hat sich der Chef VBS in enger Absprache mit dem Chef der Armee sowie dem Rüstungschef für eine temporäre Reduktion der Einsatztiefe entschieden, d.h. untere Hierarchiestufen der Armee sollen vorläufig nicht mit FIS HE ausgerüstet werden. Allerdings wird das System weiterhin für grosse Organisationen mit stationärem Einsatz aktiv und umfassend genutzt.

Rückgabe von vier provenienzlosen präkolumbischen Objekten an die Regierung von Peru

publiziert am 21.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern

Die Nachricht wurde nach der Publikation korrigiert oder ergänzt. (21.08.2012)
 
Bern, 21.08.2012 - Heute wurden im Bundesamt für Kultur in Bern (BAK) vier präkolumbische Objekte aus dem 14./15. Jahrhundert an die peruanische Regierung übergeben. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Rückgabe von Kulturgütern durch eine Schweizer Privatperson. Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm dabei die Vermittlung zwischen den Parteien.

Im Rahmen eines offiziellen Anlasses wurden die vier Keramiken in Anwesenheit des Direktors des Bundesamtes für Kultur, Dr. Jean-Frédéric Jauslin, dem peruanischen Botschafter in der Schweiz, Juan Carlos Gamarra Skeels, übergeben.

Bei den Objekten, deren Provenienz nicht bekannt ist, handelt es sich um vier Keramiken aus dem 14./15. Jahrhundert, die der Chancay-Kultur zugeordnet werden können. Die Chancay-Kultur ist unter anderem für ihre Keramikfiguren bekannt. Es ist anzunehmen, dass die Kulturgüter aus der Umgebung der Stadt Huacho, Mittelperu, stammen. Die Objekte wurden 1973 in die Schweiz gebracht.

Die vier Keramiken sind Teil des kulturellen und archäologischen Erbes von Peru, welches seit 1972 in Peru gesetzlich geschützt ist. Archäologische Kulturgüter Perus sind stark von Plünderungen und illegalem Handel betroffen. So hat der Internationale Museumsrat ICOM zum besseren Schutz dieser Kulturgüter 2007 eine „Rote Liste gefährdeter Antiken Perus" geschaffen.
Die Schweiz hat 2006 eine bilaterale Vereinbarung mit Peru unterzeichnet, um die direkte Zusammenarbeit zu erleichtern und den illegalen Handel mit Kulturgüter zu bekämpfen. Die Vereinbarung ist aufgrund der ausstehenden peruanischen Gegennotifikation noch nicht in Kraft.

Rote Liste gefährdeter Antiken Perus: http://icom.museum/resources/red-lists-database/red-list/peru/

Arbeiten während Hitzetagen - wappnen Sie sich!

publiziert am 20.08.2012 auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft

Bern, 20.08.2012 - Je stärker die Temperaturen draussen ansteigen, umso mehr sinkt am Arbeitsplatz die Lust auf Arbeit. Hitzetage können zu Müdigkeit, Herz-Kreislaufstörungen und Konzentrationsschwächen führen. Damit steigt das Unfallrisiko, und parallel zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen sinkt auch die Leistungsfähigkeit. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zeigt, was dagegen getan werden kann.

Nicht jede/r verträgt Wärme gleich gut und sollte seine Körpersignale beachten und bei ersten Anzeichen wie Unwohlsein, Schwäche oder Schwindel kühlere Bereiche aufsuchen!

Wie sich Arbeitnehmende am besten gegen zu hohe Temperaturen wappnen können und was Arbeitgeber berücksichtigen müssen, erklärt das SECO. Dabei geht es nicht nur darum, die Kleidung bei steigendem Thermometer anzupassen, sondern auch um die Frage, ob Beschäftigte einen Anspruch auf "Hitzefrei", Klimaanlagen und kalte Getränke haben. Konkrete Hilfestellungen bieten drei vom SECO herausgegebene Flyer: ,Heisse Tipps für heisse Tage" , ,Arbeiten bei Hitzeperioden in Gebäuden ... Vorsicht!" sowie ,Arbeit bei Hitze im Freien ? Vorsicht!"

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsgesetz dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz möglichst zu vermeiden. Beschäftigte haben jedoch keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder 'Hitzefrei'". Das bedeutet auch nicht, dass gleich eine Klimaanlage eingebaut wird, um für Abkühlung zu sorgen. Räume lassen sich über Nacht oder in den frühen Morgenstunden durch Lüftung auskühlen und tagsüber durch Verschattung der Fenster vor Überwärmung schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung helfen aussen liegende Jalousien oder innen liegende Rollos aus hellem oder stark reflektierendem Material. Auch ein flexiblerer Umgang mit den Arbeitszeiten kann entlasten. Schwere körperliche Arbeit in den heissen Stunden sollte man vermeiden oder verringern und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen. Zusätzliche Kurzpausen von ca. zehn Minuten sind ratsam.

Werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte - wie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder medikamentöser Behandlung - benötigen besonderen Schutz vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz.

Wer viel schwitzt, muss auch ausreichend trinken. Besonders geeignete Getränke sind Trink- und Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, Kräuter- und Früchtetee sowie verdünnte Fruchtsäfte. Normal sind je nach Körpergewicht 1,8 bis 2,5 Liter pro Tag. Bei Sommerhitze im Büro sollte mindestens ein Liter mehr getrunken werden. Schlechte Durstlöscher sind Milch, Energydrinks und "Smoothies". Im Sommer ungern gehört, aber wahr ist: alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust und sollten gemieden werden.

Ausführliche Hinweise finden Sie auf der SECO-Internetseite www.seco.admin.ch unter der Rubrik ,Arbeit / Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz / Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren". Wer diese Tipps beachtet, kann den Hochsommer entspannter erleben.

Was bei den SBB alles liegenbleibt

publiziert am 16.08.2012 auf 20min.ch

Jährlich lassen die SBB-Passagiere rund 100 000 Gegenstände in den Zügen liegen. Darunter auch teure wie eine Stradivari-Geige. 

Der Fall eines Violinisten, der im Juli eine Stradivari-Geige in einer Berner S-Bahn liegen liess, hat für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann ist allerdings in guter Gesellschaft: Jeden Monat bleiben tausende Gegenstände in den Zügen zurück.

Jährlich lassen die SBB-Passagiere etwa 100 000 persönliche Gegenstände in den Zügen liegen, wie SBB-Sprecher Frédéric Revaz auf Anfrage sagte. Unter den am häufigsten liegengelassenen Gegenständen befänden sich Portemonnaies und Mobiltelefone.

Nur rund die Hälfte der vergessenen Gegenstände können laut Revaz den rechtmässigen Besitzern zurückgegeben werden. Für den Rest werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist neue Besitzerinnen und Besitzer gesucht.

Mit dem Weiterverkauf erwirtschaftet die SBB aber keinen Gewinn. «Die Einnahmen decken die Kosten nicht, die durch den Betrieb des Fundbüros anfallen», sagte Revaz. Seit 2005 überlässt die SBB den Weiterverkauf der Bahn-Fundstücke überdies der Zürcher Firma Fundsachenverkauf.ch.

Kette im Wert von 26 000 Franken

Eine diamantbesetzte Kette aus Gold im Wert von 26 000 Franken sowie eine Uhr im Wert von 19 000 Franken - das sind laut Geschäftsführer Roland Widmer derzeit die wertvollsten Stücke im Katalog von Fundsachenverkauf.ch.

Bei Widmer und seinen 14 Angestellten gehen jeden Monat 60 000 Fundartikel ein, darunter rund 400 Mobiltelefone. Zu welchem Preis die Firma die Fundgegenstände bei der SBB einkauft, darüber schweigt sich Widmer aus. Zu den weiteren Partnern der Zürcher Firma gehört etwa der Flughafen Zürich.

Zu den Profiteuren zählen die Käufer der Fundgegenstände. Der Wert der Artikel wird nämlich von Spezialisten geschätzt und anschliessend werden diese für die Hälfte ihres Werts im Verkaufsgeschäft in Zürich Wollishofen und bei öffentlichen Versteigerungen zum Verkauf angeboten.

Keine Goldmine

Trotz den Luxusjuwelierwaren sei Fundsachenverkauf.ch keine Goldmine, sagt Widmer. Gegenstände mit einem Wert über 20 000 Franken seien selten. Zudem seien diese anders als etwa Smartphones nicht sehr gefragt: Die genannte Kette wartet laut Widmer bereits seit rund einem Jahr auf einen Käufer, die Uhr seit vier bis fünf Monaten.

Die vergessene Stradivari-Geige hingegen fand ihren Besitzer wieder: Ein junger Mann gab das teure Instrument auf dem Fundbüro ab. Wie die Polizei mitteilte, zeigte sich der Eigentümer überglücklich, die mehrere hundert Jahre alte Geige zurückzuerhalten, und stellte in Aussicht, sich beim ehrlichen Finder erkenntlich zu zeigen.

Absinthe: Eintragung als geschützte geografische Angabe bestätigt

publiziert am 16.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Bern, 16.08.2012 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat in einem Einspracheentscheid die Eintragung von Absinthe, Fée verte und La Bleue als geschützte geografische Angaben (GGA/IGP) bestätigt. In seinem Entscheid kommt das BLW zum Schluss, dass die Namen als traditionelle Bezeichnungen zu werten sind.

Die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches für Absinthe, Fée verte und La Bleue hatte 42 Einsprachen zur Folge, 20 davon aus dem Ausland. Die Hauptanliegen der Einsprecher betrafen die Beurteilung, ob es sich bei den Namen um Gattungsbezeichnungen handelt, den Grundsatz der Eintragung als GGA - und somit als traditionelle Bezeichnung -, den Konflikt zwischen der Bezeichnung Absinthe und dem gleichlautenden französischen Namen des Wermutkrauts sowie die Benachteiligung von gleichlautenden Marken und Bezeichnungen.

In der Schweiz sind die Bedingungen für eine traditionelle Bezeichnung erfüllt und es handelt sich nicht um Gattungsbezeichnungen, argumentiert das BLW. Absinthe, Fée verte und La Bleue verweisen auf eine Spirituose, die mit der Tradition des Val-de-Travers in Verbindung gebracht wird, der Region also, die den Ruf dieses Produktes geprägt hat. Da in anderen Regionen eine Tradition nicht belegt werden kann, ist den Gesuchen um Ausweitung des geografischen Gebietes nicht nachzukommen.

Da die fraglichen Marken in der Schweiz nicht geschützt sind, können diese nach Ansicht des BLW nicht geltend gemacht werden. Ausserdem gewichtete das BLW das öffentliche Interesse einer Eintragung als GGA/IGP höher als das privatwirtschaftliche Interesse der Einsprecher, die Namen weiterhin verwenden zu können, ohne die Auflagen des Pflichtenheftes erfüllen zu müssen.

Der Entscheid des BLW kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

SBB-Kontrolleurin lüftelt drei Velos

publiziert am 15.08.2012 auf 20min.ch

Bizarre Szene auf der Strecke Zürich – Landquart: Weil sie glaubte, Passagiere hätten kein Velobillett gelöst, übte eine Zugbegleiterin Selbstjustiz. Die SBB entschuldigen sich.

Der Intercity fährt in Landquart ein, die Umsteigezeit beträgt an jenem Samstag vor zehn Tagen nur wenige Minuten. Magdalena Adam hilft ihren beiden Töchtern, die Velos aufs Perron zu hieven und merkt sofort, dass etwas nicht stimmt: «Bei beiden Velos fehlte die Luft in einem Pneu». Kurz darauf stellt sie dasselbe auch bei ihrem eigenen Fahrrad fest. «Wir dachten an einen doofen Scherz eines Passagiers», so die Kindergärtnerin aus dem Bernischen Signau.

Weit gefehlt. Die Zugbegleiterin kommt auf sie zu und sagt gemäss Adam enerviert: «Wieso haben sie kein Billett gezeigt?» Magdalena Adam ist perplex. Sie ist sich keines Verschuldens bewusst, hat sie die drei Velotickets doch kurz nach der Abfahrt ebendieser Kontrolleurin vorgewiesen. Mehr aus Jux fragt sie die Dame in Uniform, ob denn gar sie hinter dem «Velolüfteln» stecke: «Sie gab es sofort offen und ehrlich zu, damit hätte ich echt nicht gerechnet.»

«Vergeblich nach Besitzern gesucht»

Familie Adam wähnt sich im falschen Film – insbesondere, da sich die Zugbegleiterin noch zu rechtfertigen versucht. «Sie sagte, dass sie im ganzen Zug vergeblich nach den Besitzern der Velos gesucht habe», so die Mutter. Eine Begründung, die laut Adam jeglicher Logik entbehrt: Nicht nur habe sie die Billette kontrolliert gehabt, sondern wegen den Velohelmen auf dem freien Sitz auch sonst erkennen können, dass sie mit Zweirädern unterwegs sind. Zudem seien sie in unmittelbarer Nähe zum Zwischenabteil gesessen.

Für eine weitere Konversation reicht die Zeit nicht, die Familie Adam muss das Gleis wechseln. Auf den Felgen schieben die drei ihre Räder zum Anschlusszug, der sie ins Ferienhaus bringen soll – und schwören sich, sich bei den SBB schriftlich über den Vorfall zu beschweren.

«So ein Verhalten ist unentschuldbar»

Das wird nun nicht mehr nötig sein: «Wir haben die entsprechende Zugbegleiterin kontaktiert. Sie hat uns gegenüber nochmals bestätigt, dass sie die Luft herausgelassen hat», sagt Mediensprecher Reto Kormann. Die genauen Umstände würden derzeit noch abgeklärt, man könne jetzt aber schon sagen: «Was auch immer sich zuvor zugetragen hat: So ein Verhalten ist unentschuldbar und entspricht in keiner Weise dem Servicegedanken der SBB», so Kormann.

Der Vorfall werde «Massnahmen auf Personalebene» zur Folge haben. Welcher Art diese seien, müsse noch bestimmt werden. Es sei zudem zu beachten, dass sich die fehlbare Kontrolleurin noch in der Ausbildung befinde. Auf jeden Fall werden sich die SBB bei den Adams entschuldigen und sich ihnen gegenüber erkenntlich zeigen. «Die Familie wird von uns einen Gutschein erhalten, den sie beispielsweise für einen Veloausflug per Bahn einsetzen kann», sagt Kormann. Magdalena Adam gibt sich versöhnlich: «Das freut uns natürlich. Uns geht es aber mehr um die Geste, eine Velopumpe hätte auch schon gereicht.»

Schweizer Forscher erfinden eine neue Toilette

publiziert am 15.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern

Dübendorf, 15.08.2012 - Weltweit haben 2,6 Milliarden Menschen keinen Zugang zu einer anständigen Toilette. Ein Team aus Schweizer Wasserforschenden und Designern aus Österreich hat nun im Wettbewerb «Re-Invent the Toilet» einen namhaften Anerkennungspreis gewonnen. Ausgeschrieben hat den Preis die Bill and Melinda Gates Foundation. Für weniger als fünf Rappen pro Tag und Person soll das neue Toilettenmodell eine menschenwürdige, hygienische, umweltfreundliche und auch wirtschaftlich interessante Sanitärversorgung sicherstellen.

22 Universitäten und Forschungsanstalten hat die «Bill and Melinda Gates Foundation» 2011 für die  «Re-Invent the Toilet Challenge» (RTTC) angeschrieben. Ziel des Wettbewerbs: Erfindet die Toilette der Zukunft! Die Bedingungen: Das neue Klo soll ohne Kanalisation und Fremdenergie auskommen, in Stoffkreisläufe eingebaut sein und darf nicht mehr als fünf Cents pro Tag und Person kosten. Ende 2011 waren noch acht Teams im Rennen, darunter so renommierte Institute wie das Massachusetts Institute of Technology in Boston oder das California Institute of Technology. Gestern konnten sie alle ihre Projekte in Seattle (USA) vorstellen. Das Team des Schweizer Wasserforschungsinstituts Eawag und des Designbüros EOOS aus Wien hat es unter die besten geschafft: Die «diversion»-Toilette wurde von der Stiftung für ihr herausragendes Design mit einem speziellen Anerkennungspreis und 40‘000 US Dollar ausgezeichnet.
 
Toilette ist auch kleines Wasserwerk


Die Projektleitung lag in den Händen der Verfahrensingenieurin Tove Larsen. Seit Jahren befasst sie sich an der Eawag mit der Separierung von Urin und Fäkalien. «Es lag auf der Hand, die Trenntechnologie auch für das Wettbewerbsmodell einzusetzen», sagt Larsen, «nur sie erlaubt die effiziente Rückgewinnung der wertvollen Rohstoffe aus Urin und Fäkalien und eine einfache Wiedergewinnung von Wasser.». Eine in allen Kulturkreisen und von allen Benutzerinnen und Benutzern akzeptierte Trenntoilette gibt es aber noch nicht. Also musste sie entwickelt und designt werden. Herausgekommen ist ein modernes Steh-Klo. Das Besondere daran ist nicht nur die separate Ableitung des Urins und ein raffinierter Geruchsverschluss. Vielmehr steht im Modell «diversion» des Eawag-EOOS-Teams auch ein wenig Wasser zur Verfügung, ungefähr ein bis anderthalb Liter pro Toilettenbenutzung. «Das ist absolut entscheidend für die Reinigung des Klos, das Händewaschen und die von Muslimen und Hindus praktizierte Analhygiene mit Wasser», sagt Larsen. Einen Wasseranschluss braucht die neue Trenntoilette trotzdem nicht. Jedes Mal, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer mit dem Fusspedal Wasser in das kleine Wasserreservoir pumpt, wird hinter der Toilette nämlich auch verbrauchtes Wasser hochgepumpt. Dieses wird dann über einen Membranfilter gereinigt. Eine einfache, solarbetriebene Elektrode sorgt ausserdem via Elektrolyse dafür, dass dieses Brauchwasser garantiert frei ist von Krankheitskeimen.

Ein Geschäftsmodell für das Geschäft

Für Tove Larsen ist nicht nur die neue Technologie in der Toilette entscheidend. «Wichtig ist, dass unsere Toilette eingebaut ist in ein ganzes Sanitärsystem, das von Einheimischen betrieben werden kann – kostendeckend oder sogar mit einem Gewinn.» Das Eawag-EOOS-Team hat daher viel investiert in die Untersuchung und Entwicklung einer Transportlogistik, welche an die Verhältnisse in den boomenden Hüttensiedlungen der Entwicklungsländer angepasst ist. Ein modulares System von selbst schliessenden Fäkaliencontainern und Urinfässern mit Fahrzeug macht die Sammeltour effizient und hygienisch ebenso sicher wie die Toilette selbst. Schliesslich habe sich die Forschenden auch bereits zurecht gelegt, wie in semi-zentralen Behandlungsanlagen Urin und Fäkalien kontrolliert zu verkäuflichen Produkten verarbeitet werden können, also zum Beispiel in Dünger und Biogas. So ist ein ganzes Businessmodell entstanden für die «diversion»-Toilette, eine Art Contracting: Ein einheimischer Unternehmer vermietet die Toiletten den Benutzerinnen und Benutzern, managt die Sammeltouren, betreibt die Behandlungs- und Aufbereitungsanlage und verkauft deren Produkte.

Herausforderung steht noch bevor
 
Das Preisgeld von 40‘000 USD der «Bill and Melinda Gates Foundation» ist Lohn und Lob für das Forscherteam. Ausruhen auf den Lorbeeren können sich die Ingenieurinnen, Techniker, Sozialwissenschaftler und Designer aber nicht. Bis jetzt haben sie nachgewiesen, dass ihr System funktionieren könnte. Nun müssen echte Prototypen der Toilette gebaut und getestet werden. Das ist bis Ende 2013 geplant. Eine gesicherte Finanzierung fehlt allerdings noch, drei namhafte Zuschüsse der Gates-Foundation gingen an andere Projekte. Bis die «diversion»-Toilette, die Sammelfahrzeuge und die Verarbeitungsanlagen also weltweit in grossen Stückzahlen im Einsatz stehen, werden wohl noch einige Jahre vergehen. Für Larsen steht aber heute schon fest: «Ob sich unser System wirklich durchsetzen kann, hängt davon ab, wie gut unser Geschäftsmodell ist. Keine Lösung, die permanent auf Subventionen angewiesen ist, wird langfristig funktionieren.»

Elektrisch betriebene Kutsche für den Einsatz von Pferden für Kommunalarbeiten

publiziert am 13.08.2012 auf der News-Website der Schweizer Bundesverwaltung

Avenches, 13.08.2012 - In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Avenches und dem Ingenieurbetrieb Meterus Sàrl hat die Forschungsanstalt Agroscope heute den Prototyp einer E-Kutsche vorgestellt, die im Rahmen eines Projektes zur Integration von Pferden in den öffentlichen Raum entwickelt wurde. Nach den Testeinsätzen wird Agroscope einen praktischen Leitfaden für interessierte Gebietskörperschaften anbieten.

In den letzten Jahren hat das Pferd erneut Einzug in das öffentliche Leben gehalten und dies sowohl in der Stadt wie auch auf dem Land. Müllabfuhr, Grünflächenbewirtschaftung, Schultransport, Tourismus, soziale und berufliche Eingliederung – die Einsatzfelder des Pferdes sind zahlreich. Das Huftier des 21. Jahrhunderts strahlt ein positives und ökologisches Image aus, steht für soziale Integration und findet sein Wirkungsfeld als lebendiger Motor.

Immer mehr Gemeinden interessieren sich für den Einsatz von Pferden. Besonders in Frankreich ist das Interesse gross, wo über 120 Gemeinden diese Transportmöglichkeit wieder in Mode bringen. Wirtschaftliche Aspekte und Sicherheit werden grossgeschrieben, denn die Mehrheit der Nutzer wünscht, diese Aufgaben mit nur einem Pferd auszuführen, dessen natürliche Zugkraft beschränkt ist. Die E-Kutsche soll all diesen Ansprüchen genüge leisten.

Ein wissenschaftlicher Rahmen für eine innovative Idee
Die Forschungsanstalt Agroscope hat, gemeinsam mit der Gemeinde Avenches und einem Freiburger Ingenieurbetrieb, der auf Industriewerkzeuge spezialisiert ist und seinen Wirkungsbereich mit Arbeiten für Tiergespanne diversifiziert (Meterus Sàrl), heute Morgen das Projekt zur „Nutzung des Pferdes für Kommunalarbeiten dank einer E-Kutsche“ vorgestellt. Ein ähnliches Bild hat sich den Einwohnern von Avenches wohl noch nie geboten: Abfälle wurden in der Altstadt mit der innovativen Kutsche eingesammelt. Die ersten Feldtests werden am 23. August 2012 stattfinden.

Die Forschungsanstalt Agroscope spielt in diesem Projekt eine doppelte Rolle. Zum einen leistet sie einen wissenschaftlichen Beitrag zum Experiment, indem sie ethologische Analysen zum Wohlbefinden des Pferdes durchführt. Zum anderen sollen anhand der zusammengetragenen Informationen und Messungen die notwendigen Kenntnisse erworben werden, um interessierten Gebietskörperschaften mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. In dieser Hinsicht ist das Projekt in der Schweiz eine wahre Premiere.

Eine zum Wohl des Pferdes entworfene Kutsche
Der Prototyp des vorgestellten elektrisch betriebenen Gespanns vereint Rentabilität und Wohlbefinden des Pferdes. Die Kutsche verfügt über ein System zur Messung und Unterstützung der Zugkraft des Tieres und verleiht dem Gespann so mehr Leistungsfähigkeit und Ausdauer. Bei den für dieses Experiment eingesetzten Pferden handelt es sich ausschliesslich um Freiberger Hengste, die im Besitz des Schweizerischen Nationalgestüts stehen.

Aufwertung des Pferdes im öffentlichen Leben
Mit diesem innovativen Projekt wird eine ökologische, praktische und lärmfreie Lösung für den Nahverkehr vorgestellt. Einige Kommunalarbeiten, wie zum Beispiel die Müllabfuhr, verschlingen grosse Mengen an Kohlenwasserstoff, da die hierfür verwendeten, motorisierten Nutzfahrzeuge ständig anhalten, neu starten, beschleunigen und wieder abbremsen müssen.

Tradition und Technologie werden in diesem Projekt in Einklang gebracht – aber damit noch nicht genug; hinzu kommt eine bedeutende soziale Komponente, da die Pferdekutsche insbesondere bei der sozialen Integration von Jugendlichen oder Behinderten viel Potenzial bietet.

Schlussendlich unterstützt das Projekt auf indirekte Art und Weise die Zucht der Schweizer Pferderasse, da sich hier neue Einsatzmöglichkeiten und Absatzmärkte für die Pferde finden.

Neue Massnahmen für die Abflussbewirtschaftung des französisch-schweizerischen Doubs

publiziert am 13.08.2012 auf der Website des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bern, 13.08.2012 - Die Arbeiten der französisch-schweizerischen Gruppe „Abflussbewirtschaftung“ haben zur Erstellung eines ersten Massnahmenkatalogs geführt.

Dies mit den Zielen:

- die Auswirkungen von Schwall und Sunk durch eine bessere Koordination der drei internationalen Wasserkraftwerke Châtelot, Refrain und La Goule zu verringern
- Verbesserung des Rückhaltes der Schwallwelle vom Châtelot im Stauraum vom Refrain (Schwalldämpfung).


Die Arbeitsgruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz der Direction Régionale de l'Evironnement, de l'Aménagement et du Logement (DREAL) der Region Franche-Comté und des Bundesamts für Energie (BFE) und Vertreter der Kantone Neuenburg und Jura nehmen teil. Die Betreiber werden punktuell eingeladen. Nach drei Sitzungen hat die Arbeitsgruppe Massnahmen beschlossen, welche die ungünstigen Auswirkungen der Wasserkraftwerke auf den aquatischen Lebensraum verringern sollen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Bedürfnisse einer Versorgung mit elektrischer Spitzenenergie ohne CO2-Ausstoss.

Die erste Reihe von Massnahmen bezweckt eine Reduktion der Geschwindigkeit des Übergangs zwischen Schwall und Sunk (Schwallrückgangsrate):

- Im Kraftwerk Châtelot werden die Turbinen schrittweise, eine nach der anderen, abgestellt. Mit Stabilisierungsphasen zwischen dem Anhalten zweier Turbinen. Untersuchungen sind im Gang, um die technische Machbarkeit eines noch langsameren Abstellens zu prüfen und damit die Auswirkungen von Schwall-und-Sunk zusätzlich zu dämpfen.
- Im Kraftwerk Refrain werden die Turbinen in mehreren Schritten und mit Stabilisierungsphasen angehalten. Während Zeiten, in denen die Fischfauna besonders sensibel auf Abflussschwankungen reagiert, werden die Turbinen durch zusätzliche Stabilisierungsphasen noch langsamer angehalten.

Eine zweite Reihe von Massnahmen ermöglicht die Optimierung dieses Schwallrückaltes. Der Stauraum vom Refrain kann die Schwallwelle des Kraftwerkes Châtelot zurückhalten und durch die Vermeidung von Wehrüberfall bei der Staumauer Refrain, das Ausmass von umweltschädigendem Schwall und Sunk flussabwärts eindämmen.

- Durch eine bessere Koordination des Betriebs der beiden Kraftwerke und die genauere Übertragung der turbinierten Abflussmengen im Kraftwerk Châtelot, kann die Schwallreduktion im Stauraum des Refrain verbessert werden.
- Sank der Wasserspiegel im Stausee vom Refrain sehr tief, wurden die Turbinen bisher abgestellt, um ein Trockenfallen von Flachwasserzonen zu vermeiden (Wasserrückgang). Gegenwärtig wird unter­sucht, wie das Anhalten der Turbinen verzögert und der Schwallrückhalt damit verbessert werden könnte, ohne dass im Stausee oder flussabwärts des Kraftwerks Flachwasserzonen trocken fallen.
- Ein Versuch eines Schwallrückhalts im Massstab 1:1 ist für Sommer 2012 vorgesehen, um zu testen, ob eine Wasserspiegeldifferenz von 75cm zwischen dem höchsten und tiefsten Wasserspiegel im Stausee von Refrain angebracht wäre.
- Die vorangegangenen Schwallrückhalte-Versuche haben das Kraftwerk Châtelot veranlasst, bei günstiger Wasserführung die Dauer des Schwallbetriebs auf vier Stunden zu begrenzen.

Schliesslich befindet sich eine Studie in Arbeit, welche zwei unterschiedliche, sich ergänzende Teile umfasst: eine mathematische Modellierung des Abflusses und ein Modell zur Abschätzung des Ein­flusses auf den Lebensraum der Fische. Dank diesen Modellierungen wird es möglich sein, Indizien über die Auswirkungen der oben beschriebenen Massnahmen auf die Umwelt zu erhalten und andere Szenarien des Kraftwerkbetiebs zu testen.

Die Resultate dieser Studie werden von einem wissenschaftlichen Ausschuss, der aus französi­schen und schweizerischen Mitgliedern besteht, geprüft (Ende 2012 - Beginn 2013).

Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe „Abflussbewirtschaftung" wird im Herbst die Ergebnisse des für diesen Sommer vorgesehenen Versuchs behandeln. Die Arbeitsgruppe wird das weitere Vorgehen bezüglich Rückhalt der Schwallwelle des Kraftwerk Châtelot festlegen und die schnellstmögliche Umsetzung der Massnahmen vorantreiben.

Gleichzeitig gibt es Überlegungen, wie der Nutzen der genannten Massnahmen in der Praxis bewertet werden kann. Ein neues, gemeinsames Wasserreglement wird dem neuen, umweltgerechte­ren Betrieb der Wasserkraftanlagen den Rahmen geben.

Es sei in Erinnerung gerufen, dass der französisch-schweizerische Doubs von drei internationalen Wasserkraftanlagen genutzt wird: Châtelot, Refrain und La Goule. Châtelot, das am höchsten flussaufwärts gelegene Kraftwerk, verfügt mit dem Moron-Stausee über einen Wasserspeicher, der im Einklang mit den schweizerischen und französischen Konzessionen zur Produktion von Spitzenenergie genutzt wird, wobei täglich grosse Mengen an Schwallwasser abfliessen (Schwall und Sunk). Ein allgemeines Wasserreglement vom 5. Februar 1969, welches von den Behörden der beiden Länder aufgestellt wurde, legt die Abflussbedingungen für die drei Anlagen an diesem Doubs-Abschnitt fest: Refrain und Goule sind für den Rückhalt des Schwallwassers zuständig (Schwalldämpfung).

Seit 1998 ermöglichte ein erstes freiwilliges Abkommen die Festlegung von Bestimmungen für die Dämpfung der Schwallwelle vom Kraftwerk Châtelot, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Dieses Abkommen wurde 2003 ergänzt, um die Restwassermengen zu erhöhen. So wurde im Châtelot eine Dotierturbine eingebaut, damit am Fuss des Staudamms stets 2 m3/s ausfliessen. Diese Massnahme ist seit Januar 2006 wirksam. Dasselbe gilt für Refrain, wo seit dem 1. Januar 2012 die Restwassermenge ebenfalls 2 m3/s beträgt.

Anhaltende Bedenken aus Fischerei-, Tourismus- und Naturschutzkreisen bewogen die Behörden der beiden Länder, mit den Betreibern die Suche nach Lösungen weiterzuführen, um die Auswirkungen des Betriebs der drei Kraftwerke auf die Umwelt weiter zu verringern. Dies unter Berücksichtigung der Rechte, welche den Betreibern mit den schweizerischen und französischen Konzessionen zugestanden wurden. So haben denn die Betreiber seit 2009 neue freiwillige Massnahmen ergriffen. Dann wurden im Rahmen einer neuen Regelung des französisch-schweizerischen Doubs zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich einerseits der „Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums" und andererseits der „Abflussbewirtschaftung" widmen.

Bikini-Krise im Bundeshaus

publiziert am 09.08.2012 auf 20min.ch

Der Aare-Schwumm sorgt in der Bundesverwaltung für eine Bikini-Krise: Journalisten dürfen ihre Badesachen nicht mehr auf Fenstersimse legen. 

Über Mittag in die Aare: Eine Abkühlung gönnen sich derzeit viele Bundeshaus-Journalisten. Danach lassen einige jeweils ihre Badesachen auf den Fenstersimsen und Balkonen des Bundesmedienzentrums trocknen. Beamte des vis-à-vis gelegenen Bundeshaus-West waren angesichts der vielen Bikinis «not amused»: Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, hat der Sicherheitsverantwortliche der Bundeskanzlei nach Beschwerden aus dem Departement des Äusseren inter­veniert. Der Grund: Bei offiziellen Besuchen sei der Anblick von Badeshorts und Tüchern an den gegenüberliegenden Fenstern «nicht optimal».

Laut einem Angestellten des Medienzentrums, der anonym bleiben möchte, handelt es sich bei den Übeltätern um SRG-Mitarbeiter, die zwischen dem 1. und 3. Stock angesiedelt sind. «Wir machen deswegen aber keine Bikini-Kontrollen – und Sanktionen drohen den Sündern auch keine», so der Mitarbeiter. Die Medienschaffenden nehmen die am Anschlagbrett angebrachte Rüge gelassen: «Wir werden deswegen keine Weisungen wegen Wäscheleinen erlassen», sagt Eva Novak, Präsidentin der Vereinigung der Bundeshausjournalisten.

Auch das benachbarte Luxushotel Bellevue duldet übrigens keine Bikinis auf Fenstersimsen: «Unsere Zimmermädchen entfernen Badesachen umgehend», so Direktor Urs Bührer.

Diskussion um nackte Kinder vor dem Bundeshaus

publiziert am 09.08.2012 auf der Website der Berner Zeitung

An sommerlichen Tagen tummeln sich fröhliche Kinder beim Wasserspiel auf dem Bundesplatz – die kleinsten mitunter splitternackt. Für einige ist das Lebensqualität pur, andere warnen...

Die Luft ist schwül, die Einkaufstasche schwer, und jetzt quengeln noch die Kinder

In dieser Situation besuchen täglich die Grosi, Papi, Tanten und Götti den Bundesplatz: Ihre Jüngsten lieben es, barfuss über blubbernde Pfützen zu surfen und quietschend in Wasserfontänen zu stehen.

Unsichtbarer als das klare Nass taucht auf dem geliebten Natursteinplatz alsbald die Gretchenfrage auf; leicht abgewandelt von Goethes Faust, wo das Mädchen seinen Verführer fragt, wie er es mit der Religion habe, lautet sie im Fall von Berns Fontänenparadies: «Nun sag, wie hast dus mit der Badehose?» Zu Gretchens Zeiten wurde die Sexualmoral von der christlichen Religion definiert. Aber auch im Zeitalter des Internets sind moralische Bedenken angebracht; mit dem Unterschied, dass der Mahnfinger nicht der Prüderie und nicht der Kirche dient – sondern dem Schutz des Kindes.

Harmlos und verführerisch

Es war eine arglose Statusmeldung im sozialen Netzwerk Facebook, die letzten Samstag die Runde machte; gepostet von einer Berner Userin mit über 200 Freunden, sichtbar auch für Freunde dieser Freunde. «Wünsche allen ein cooles Weekend!», stand da. Ihrem Gruss hatte die Netzworkerin das Foto eines blond gelockten, ihr offenbar unbekannten Nackedeis beigefügt, das sie beim Wasserspiel geknipst hatte.

In Sekundenschnelle wurden «Like»-Klicks aktiviert; gefolgt von kritischen Wortmeldungen und dem Link auf einen Text über Kinderpornografie und die Materialsuche für «Wichsvorlagen» von Pädophilen und Pädosexuellen. Fertig herzig! Kurz darauf löschte die so zur Einsicht gepeitschte Userin das für Leute mit pädophiler Orientierung animierende Foto und berichtete dem virtuellen Freundeskreis stattdessen aus dem eigenen, längst verlassenen Paradies: Sie sei in einem Garten am See aufgewachsen, und «da wir oft Besuch hatten, haben mich etliche Leute als kleines Mädchen füdliblutt gesehen. Ich bin meinen Eltern dankbar, dass sie uns so natürlich, naturnah und unbeschwert aufwachsen liessen.» Ebenfalls Einzug ins Netz fand daraufhin die Reaktion eines Künstlers, der nicht die Fotografin tadelte, die ihre süsse Beute herumzeigte, sondern «die Mütter, die ihre Kinder zur Schau stellen».

Bedenken der Experten

Hart ins Gericht geht Sexualpädagoge Bruno Wermuth mit Eltern, die mitten in der Stadt blütteln lassen. «Wieso setzen sie ihre Kinder schamlos der Öffentlichkeit aus? Es ist ein Unterschied zwischen dem Garten einer Kita und dem Bundesplatz.» Der von «20 Minuten online» als «Doktor Sex» bekannte Sexualberater stösst sich auch an der Naivität vieler Internetuser. In seinem Blog «Liebe, Sex&Sünde» schreibt er Klartext. In Elternkursen dagegen könne er sich oft kaum Gehör verschaffen. «Viele hören weg, wenn ich auf die Gefahren hinweise, tun so, als wäre ihre kleine Welt eine bessere – dabei stellen sie intime Fotos ihrer Kinder ins weltweite Netz, es ist unglaublich.» Nebst missbräuchlicher Verwendung könnten Bilder jederzeit ausgegraben werden; und von Kollegen herum gezeigt, wenn die Kids pubertierten und es ihnen furchtbar peinlich sei. «Von den Jugendlichen erwartet man einen sorgsamen Umgang mit dem Computer, und Erwachsene beweisen einmal mehr ihre Inkompetenz im Social-Media-Bereich», sagt er.

Ähnlich tönt es beim Kinderschutz Schweiz; die Geschäftsleiterin Kathie Wiederkehr weist darauf hin, dass ganz grundsätzlich «Fotos von Kindern – auch mit Kleidern – nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ins Netz gestellt werden dürfen». Speziell Fotos nackt spielender Kinder seien gefundenes Futter für pädophile Kreise, deshalb müsse man die Sprösslinge vor neugierigen Blicken schützen, besonders vor Fotojägern, wie sie beim Bundeshaus ja in besonderem Masse zirkulierten. «Man muss nicht oberprüde sein – aber im öffentlichen Raum mit Blütteln sehr zurückhaltend.» Kathie Wiederkehr geht es primär um die Würde des Kindes; darüber hinaus aber auch um «einen respektvollen Umgang mit Andersgläubigen».

Zu den dramaturgischen Trümpfen vor dem Bundeshaus aber zählen ohnehin die unterschiedlichen Meinungen (siehe Kasten) und die Auftritte eines bunten Publikums – mit und ohne Hösli.

Was sagen Sie zu nackten Kindern auf dem Bundesplatz? Diskutieren Sie mit.

Bundesamt für Zivilluftfahrt beobachtet Abstürze von Segelfliegern aufmerksam

publiziert am 06.08.2012 auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt

Bern, 06.08.2012 - In diesem Sommer haben sich mehrere tödliche Unfälle mit Segelflugzeugen ereignet. Nach den ersten Erkenntnissen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) lassen sich die Unfälle nicht auf eine gemeinsame Ursache zurückführen. Das Amt verfolgt aber die weiteren Segelflugaktivitäten aufmerksam. Sollte sich zeigen, dass die Unfälle auf generelle Mängel beim Unterhalt oder Betrieb des Flugzeugs zurückzuführen sind, wird das Amt Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Segelflug ist ein Sport, der fast ausschliesslich im Sommer betrieben wird. Deshalb häufen sich jeweils in den Sommermonaten Unfälle mit Segelflugzeugen. In den letzten Wochen waren mehrere Unfälle mit Todesfolge zu verzeichnen.

Nach den ersten Erkenntnissen des Amtes gibt es für die Unfälle kein gemeinsames Muster. Diese Einschätzung teilt vorderhand auch die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST), welche gegenwärtig die Ursachen für die Abstürze der Segelflugzeuge analysiert. Sollten sich bei den weiteren Abklärungen auffällige Gemeinsamkeiten bei den Unfallursachen zeigen, wird das BAZL geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ergreifen.

Frau kann trotz Austritt aus der Staatskirche katholisch bleiben

publiziert am 03.08.2012 auf Blick.ch
 
Eine Luzernerin kann aus der katholischen Staatskirche austreten und gleichzeitig katholisch bleiben. Das Bundesgericht hat die Luzerner Kirchgemeinde zurückgepfiffen, die den Austritt der Frau an ein Gespräch mit dem Generalvikar knüpfen wollte.

Die Frau hatte seit 2002 mehrfach den Austritt aus der Katholischen Kirchgemeinde Luzern erklärt. Zuerst legte sich die Kirchgemeinde quer, weil die Frau gleichzeitig katholisch bleiben wollte.

Als das Bundesgericht 2007 in einem Grundsatzurteil entschied, dass man aus der staatskirchlichen Organisation austreten und dennoch weiter der römisch-katholischen Weltkirche angehören kann, unternahm die Frau einen neuen Austrittsversuch.

Die Kirchgemeinde stellte sich aber auf den Standpunkt, dass der Austritt ungültig sei. Der Grund: Die Frau war der geforderten Kontaktaufnahme mit dem Generalvikar des Bistums Basel nicht nachgekommen.

Das Luzerner Verwaltungsgericht stützte in erster Instanz die Kirchgemeinde. Das Bundesgericht hat nun dieses Urteil aufgehoben und den Austritt bestätigt.

Wer aus der Kirche austritt, entledigt sich laut Bundesgericht der Rechte und Pflichten, die er nach staatlichem Recht der Kirche gegenüber hat. Der Austritt erstreckt sich aber nur auf die Kirche als privat- oder öffentlich-rechtliche Person. Ob der Ausgetretene «weiterhin einer unsichtbaren oder einer rein nach geistlichem Recht verfassten Kirche angehört, ist aus staatlicher Sicht unbeachtlich».

Das Austrittsgesuch der Beschwerdeführerin sei klar und unzweideutig, hält das Bundesgericht fest. Es erfülle alle Voraussetzungen, die nach dem Verfassungsrecht an einen Austritt gestellt werden dürfen. Dass die Frau ein Gespräch mit dem Generalvikar abgelehnt habe, spiele keine Rolle.

Die vom Verwaltungsgericht gestützte Forderung der Kirchgemeinde nach einem integralen Austritt aus der Kirche ist nach Sicht der Bundesrichter nicht stichhaltig. Die Religionsfreiheit garantiere die Austrittsmöglichkeit, heisst es im Urteil. Eine Anknüpfung an das kanonische Recht (der Weltkirche) würde einen Austritt verunmöglichen, weil dieses einen solchen gar nicht kennt.

Die Verweigerung des Austritts aus der Staatskirche würde zu einer verfassungswidrigen Zwangsmitgliedschaft für Katholiken führen, die nur die weltliche Organisation der Kirche ablehnen, hält das Gericht fest. Daher ergebe sich kein Recht, den Kirchenaustritt aus der Staatskirche an Bedingungen - wie beispielsweise den Kontakt mit dem Generalvikar - zu knüpfen.

Im Übrigen sei ein Kirchenaustritt auch zulässig, um Steuern zu sparen, heisst es im Urteil. Allerdings wäre ein solcher Austritt rechtsmissbräuchlich, wenn die austretende Person die von der Landeskirche finanzierten Leistungen danach weiter uneingeschränkt beanspruche. Ein solches Verhalten müsste indessen von den Kirchenbehörden nachgewiesen werden.